Sitzung vom 13. April 2017

Erlass zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Ende Januar 2017 wurden die im Hinblick auf die Besetzung von Beamtenstellen von SELOR im Auftrag des Arbeitsamtes durchgeführten Anwerbungsprüfungen abgeschlossen. Artikel 7 §2 des Erlasses vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, der durch den Erlass der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen Öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen auf das Arbeitsamt Anwendung findet, sieht vor, dass nur dann eine Zulassung zur Probezeit und eine Ernennung erfolgen können, wenn im Stellenplan eine entsprechende Stelle vorgesehen und auch nicht besetzt ist.

Da der derzeitige Stellenplan nicht genügend Stellen vorsieht, damit die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer zur Probezeit zugelassen bzw. ernannt werden können, und auch den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsamtes nicht mehr entspricht, ist eine Anpassung des Stellenplans erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung des neuen Stellenplans für das Personal des Arbeitsamtes an sich hat keine finanziellen Auswirkungen. Da es sich bei den erfolgreichen Prüfungsteilnehmern, die zur Probezeit zugelassen bzw. unmittelbar ernannt werden können, bis auf eine Person um derzeitige Vertragsbedienstete des Arbeitsamtes handelt, werden dem Arbeitsamt bei einer Verbeamtung zum 1. Mai 2017 für das Jahr 2017 schätzungsweise Mehrkosten in Höhe von 130.000 Euro entstehen. Einerseits sind für Beamte Pensionsbeiträge in Höhe von 38% des Bruttolohnes zu leisten, die für Vertragsbedienstete nicht entrichtet wurden; andererseits betragen die Arbeitgeberbeiträge an die Soziale Sicherheit für die Beamten 11,15%, während sie sich für die Vertragsbediensteten auf  30,67% beliefen.

Diese Mehrkosten sind im Betrag von 251.000 enthalten, der im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung seitens der Regierung genehmigt wurde.

4. Gutachten:

Der Direktionsrat des Arbeitsamtes hat in seiner Sitzung vom 6. März 2017 eine positive Stellungnahme zum vorliegenden Stellenplan für das Personal des Arbeitsamtes abgegeben.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. März 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Basiskonzertierungsausschusses E vom 5. April 2017 sowie das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. April 2017 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft