Sitzung vom 13. April 2017

Globale Aktion zur Bekämpfung der drohenden Hungerkatastrophe in vier Ländern der Sahelzone

1. Beschlussfassung :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt zur Soforthilfe zur Bekämpfung der drohenden Hungerkatastrophe in vier Ländern der Sahelzone dem World Food Programme 25.000,- € zur Verfügung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann im Rahmen des Erlasses der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Organisationen, die vor Ort Krisen- und Katastrophenhilfe leisten, finanziell Unterstützen.

Nach einer lange andauernden Dürreperiode sind bis zu 20 Millionen Menschen in Ost-Afrika und dem Yemen von Hunger bedroht. Die Konfliktsituationen in diesen Ländern verschärft die Krise zusätzlich. Infolge dessen hat der Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen (UN), Stephen O’Brien, im Weltsicherheitsrat die Mitgliedsstaaten der UN, zu denen auch Belgien gehört, um Hilfe für die hungernden Menschen gebeten, da laut O‘Brien die UN vor der größten humanitären Katastrophe seit ihrer Gründung stünden.

Insgesamt benötigen die UN 4,05 Milliarden Euro bis zum Juli dieses Jahres. Im Rahmen dieser globalen Herausforderung beteiligt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft mit 25.000,- € in Form einer Spende an das World Food Programme. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Zu Lasten des Organisationsbereiches 50, Programm 19, Zuweisung 33.01 Subventionen im Bereich der humanitären Hilfe in Krisengebieten werden im Rahmen des vorgesehnen Verfahrens Mittel in Höhe von 25.000,- € gebunden.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 28. März 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Erlasse der Regierung vom 13. März 2008 zur Regelung der Bezuschussung von Projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.