Sitzung vom 17. Mai 2017

Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen INAGO betreffend die Einrichtung der Servicestelle des „Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Ostbelgien“ (KALEIDO-Ostbelgien) für die Gemeinden Kelmis und Lontzen in der Residenz „LEONI“ in Kelmis – Abzuschließender Mietvertrag (EXVIII/2017/17.05/1518)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen INAGO betreffend die Einrichtung der Servicestelle des „Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Ostbelgien“ (KALEIDO-Ostbelgien) für die Gemeinden Kelmis und Lontzen in der Residenz „LEONI“ in Kelmis – Abschluss eines Mietvertrages.

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Umsetzung   des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Entwicklung der Akte „KALEIDO-Kelmis“ im Rückblick:

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014, das am 01. Mai 2014 in Kraft trat, wurde das „Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ (Kaleido-DG) errichtet.

Für die 4 Knotenpunkte des Zentrums müssen die verschiedenen Dienste baldmöglichst an einem zentralen Standort ihres Zuständigkeitsbereiches vereint werden, so auch die Dienste des im Dekret definierten Knotenpunktes Kelmis, zuständig für die Gemeinden Kelmis und Lontzen, die bis dato noch in verschiedenen Mietobjekten der Gemeinde Kelmis untergebracht sind.

Für den Knotenpunkt Kelmis ist dies besonders dringend, da die zurzeit genutzten Räume                – insbesondere die im Gebäude auf dem Areal des CFA - zu eng und nur sehr mangelhaft isoliert sind mit der Folge, dass die Mitarbeiter(innen) über vermehrte gesundheitliche Probleme klagen; entsprechende Berichte des Personals und des Gesundheitsdienstes liegen vor.

Im Laufe der letzten zwei Jahre wurden mehrere Standorte für die Einrichtung von angemessenen neuen Räumen untersucht, die aber schlussendlich an teils nicht

vorhersehbaren Hindernissen scheiterten:

1. Standort „Alte Post“ in Kelmis: wegen seiner zentralen Lage war dieser Standort             günstig, aber in der Frage der erforderlichen An- und Umbauten stellten sich             einerseits städtebauliche Probleme und andererseits konnte mit der Gemeinde als             Eigentümerin und potenzieller Bauträgerin trotz monatelanger, intensiv geführter             Verhandlungen keine Einigung über den Umfang der erforderlichen Um- und             Anbauten und die damit verbundenen Investitionen, die Höhe des Mietpreises etc.          gefunden werden, so dass dieser Standort im Juli 2015 aufgegeben und die Suche            nach alternativen Standorten eingeleitet wurde.

2. Standort Lütticher Straße 202/204/206: diese umzubauende Immobilie wäre von ihrer    Lage her als Standort ebenfalls geeignet gewesen, aber

 die Kaufverhandlungen erwiesen sich als sehr schwierig unter Berücksichtigung                   der Eigentumsverhältnisse und der Tatsache, dass ein Teil des EG noch                           vermietet war,

 der Abriss bzw. die Entkernung des alten Gebäudes mit nachfolgendem Umbau wären mit unkalkulierbaren, kostensteigernden Unwägbarkeiten verbunden gewesen.

3. Standort Lütticher Straße 161 (ehemalige Garage OHN, angeboten von Herrn E.             Sebastian):

(1) Die Lage dieser Immobilie war als Standort für KALEIDO in jeder Hinsicht gut: zu Fuß erreichbar von der Gemeindeschule und auch vom CFA, ausreichend Platz zur Einrichtung einer Haltestelle für Kaleido-Busse und der erforderlichen Parkplätze unmittelbar vor dem zu errichtenden Gebäude, ausreichende Grundstücksgröße und problemlose Zufahrt für den Neubau.

Dieser Standort musste aber im August 2016 ebenfalls aufgegeben werden aus zwei Hauptgründen:

(2) Das ursprüngliche Vorhaben der DG, das Gebäude von einem Investor (E. Sebastian) finanzieren und nach den von der DG/Kaleido vorgegebenen Plänen errichten zu lassen um es dann von diesem Investor zu einem vorab ausgehandelten Preis zu mieten, scheiterte an vergaberechtlichen Hürden der EU,

Der alternativ dazu erwogene Ankauf des Geländes, auf dem der Neubau nach öffentlicher Ausschreibung von der DG als Bauträgerin errichtet werden sollte, wurde prinzipiell von der Regierung genehmigt. Dieses Vorhaben scheiterte aber an der Tatsache, dass der Baugrund – wie eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Untersuchung ergab - wegen der früheren Nutzung einer Tankstelle an diesem Standort mit Ölrückständen verschmutzt war. Dieser Standort musste als Folge dieser Erkenntnis wegen der damit verbundenen, nicht kalkulierbaren Risiken im September 2016 aufgegeben werden.

4. Standort Parkstraße vor dem CFA auf DG-eigenem Gelände:

dieser Standort wurde durch den Infrastrukturdienst bereits zu Beginn der Suche nach möglichen Alternativen zum Standort „Alte Post“ in die Überlegungen eingebracht. Trotz     unbestreitbarer Vorteile (Baugelände im Eigentum der DG, kürzere Planungs- und Ausführfristen des Neubaus, sofern der Bau kurzfristig – und nicht erst im Rahmen des PPP- Projektes - verwirklicht worden wäre) wurde dieser Standort u.a. wegen seiner unmittelbaren Nähe - quasi als Anbau - zum CFA aus einer Reihe von Gründen vom Kaleido-Personal abgelehnt.

5. Standort am neuen Verbindungsweg Lütticher Straße – Friedhof:

Diese von Herrn E. Sebastian als Alternative zur Lütticher Straße 161 zu einem             günstigen Ankaufspreis angebotene Bauparzelle war wie diese von der Lage her als       ideal zu bewerten. Vor einer definitiven Entscheidung über deren Ankauf wurden             deren Bebauungsmöglichkeiten ab Januar 2017 im Auftrag des Ministeriums von             einem externen Architekturbüro als Alternative zu dem möglichen Standort am CFA-   Athenäum untersucht. Diese Untersuchungen wurden am 30. März d.J. abgebrochen, nachdem sich die Möglichkeit der Anmietung von Räumen in der im Bau befindlichen   Residenz LEONI anbot.

6. Standort in der im Bau befindlichen Residenz LEONI an der Lütticher Straße in Kelmis:

nach der Entscheidung der Gemeinden Kelmis, Raeren und Lontzen, die geplante             Kinderkrippe für diese Gemeinden nicht – wie zwischenzeitlich geplant – in der             Residenz LEONI, sondern definitiv in einem Neubau in Hergenrath einzurichten,             sprach sich der Verwaltungsrat der Interkommunalen INAGO, Bauträgerin der             Residenz, in seiner Sitzung vom 29. März d.J. auf Anfrage vom gleichen Tage             prinzipiell mit der Einrichtung der KALEIDO-Servicestelle auf der frei gewordenen             Fläche in der Residenz LEONI einverstanden. Die Überprüfung der             Einrichtungsmöglichkeit und der Vertragsgestaltung zwischen der Interkommunalen      INAGO und der DG erfolgte im Laufe des Monats April und mündete in der beigefügten Vorlage einer abzuschließenden Vereinbarung (Anlage 1)

Erläuterungen zur vorgeschlagenen Vereinbarung:

Die Interkommunale INAGO, kooperative Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in 4850 MORESNET, rue du Village 77, der u.a. auch die Gemeinden Kelmis und Lontzen angeschlossen sind, ist die Bauträgerin der Seniorenresidenz LEONI an der Lütticher Straße in KELMIS. Alle Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge, die zur Verwirklichung der Residenz erforderlich sind, wurden/werden im Rahmen von öffentlichen Aufträgen in Übereinstimmung mit den nationalen und den EU-rechtlichen Vergaberichtlinien vergeben.

Die Interkommunale INAGO ist gemäß Beschluss ihres Verwaltungsrates bereit, der             Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Fläche von ca. 500 m² im Erdgeschoss eines Flügels der  Residenz langfristig – mit einer verlängerbaren festen Laufzeit von 30 Jahren - für die Einrichtung der KALEIDO-Servicestelle in Kelmis zu vermieten. Das Mietobjekt wird über einen separaten Eingang, separate Strom-Telefon- und Internetverbindungen sowie über einen separaten Fahrradunterstand und 7 reservierte Parkplätze – davon 2 Behindertenparkplätze – im Außenbereich verfügen.

Da der Bau der Immobilie zurzeit in der Ausführungsphase ist, kann/muss bereits im Vorfeld der Fertigstellung einerseits für die Deutschsprachige Gemeinschaft gewährleistet werden, dass sie ab Fertigstellung der Residenz auch effektiv über die erforderlichen Räume für die KALEIDO-Servicestelle in der Residenz verfügen wird und andererseits braucht die Interkommunale INAGO ihrerseits die Gewähr, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft die für KALEIDO reservierten Flächen dann auch nach Fertigstellung gemäß den vorab vereinbarten Bedingungen mietet.

Die Interessen beider Parteien sollen in und mit der in Anlage 1 beigefügten, zwischen der  Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen INAGO abzuschließenden Vereinbarung gewahrt werden.

Als wesentliche Bestandteile des abzuschließenden Mietvertrages, der vereinbarungsgemäß ab dem Datum der provisorischen Bauabnahme – voraussichtlich Ende 2018 - wirksam wird, gelten        folgende Mietbedingungen:

Der Mietvertrag wird für eine Dauer von 30 Jahren abgeschlossen: dieser Vertrag             kann innerhalb dieser Periode nicht einseitig gekündigt werden, er kann nach Ablauf            dieser Periode weiter verlängert werden,

Der Mietvertrag kann unmittelbar nach der Bezugsfertigkeit der Räume seitens der     Deutschsprachigen Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten an die Rechtsperson KALEIDO-DG übertragen werden,

Als Mietpreis gilt eine Ausgangsmiete (Kaltmiete) von pauschal 3.000 €, die dem Index im Gesundheitswesen automatisch angepasst wird. Dies ergibt für die angemietete             Fläche in der Residenz einen monatlichen Ausgangsmietpreis von 3.000 €/500 = 6 €          pro m², inkl. Der Nutzung von reservierten Parkflächen für Fahrräder und Autos im        Außenbereich. Dieser Mietpreis ist für die Lage des Mietobjektes in der unmittelbaren            Nähe des Zentrums von Kelmis, sicherlich als annehmbar zu betrachten,

Die Deutschsprachige Gemeinschaft erhält für das Mietobjekt ein Vorkaufsrecht im          Falle der Veräußerung der Residenz durch die Interkommunale INAGO; eine eventuelle Übertragung der Verwaltung der Residenz an eine Drittperson bedingt die Übernahme des mit der DG abgeschlossenen Mietvertrages ohne Abänderungsmöglichkeit durch diese Drittperson,

Bei dem Mietobjekt handelt es sich um eine autonome Einheit der Residenz mit separatem Eingang, separaten Anschlüssen für Strom-Telefon- und Internetanschlüssen. Zur Verrechnung des Heiz- und Wasserverbrauchs erhält das Mietobjekt eigene, geeichte Zähler.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Interkommunalen INAGO abzuschließende Mietvertrag wird mit dem Datum der Verfügbarkeit (voraussichtlich Ende 2018) an das durch Sonderdekret vom 20. Januar 2014 eingerichtete Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Kaleido-DG), Einrichtung öffentlichen Rechts, übertragen. Diese Abtretung wird ausdrücklich in der Vorlage zum Mietvertrag vorgesehen.

Damit tritt die Deutschsprachige Gemeinschaft ab Bereitstellung des Mietobjektes alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an das Zentrum ab, so auch die Mietzahlung.

Direkte zusätzliche Kosten zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft        entstehen demnach aus der Vereinbarung und dem abzuschließenden Mietvertrag nicht; die    Mietzahlungen, die Nebenkosten und die Unterhaltskosten werden aus den Funktionsmitteln     beglichen, die dem Zentrum gemäß Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nach Art. 8.1 des TITEL 8 – FINANZIERUNG  bereitgestellt wurden bzw. werden; eine Anpassung dieser jährlich aus dem Haushalt der DG gewährten Funktionsmittel ist ggf. entsprechend der Mehrausgaben erforderlich (= Differenz der zu leistenden Miete in Höhe von 3.000€ zu den aktuell geleisteten Mietzahlungen in Kelmis).

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI vom 8. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18.03.2002

Das Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde         Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

Das Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von      Kindern und Jugendlichen

Die Vereinbarung vom 11.März 2015 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen      Gemeinschaft und KALEIDO in Bezug auf die Beschaffung, die Ersteinrichtung und die Erstausstattung der für dieses Zentrum erforderlichen Infrastruktur sowie die Realisierung der IT-Vernetzung auf lokaler und zentraler Ebene.

Infrastrukturdekret 18.03.2002