Sitzung vom 30. Mai 2017

Bestellung der Jury zur Begutachtung von Kulturprojekten Jugendlicher

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Personen zu Mitgliedern der Jury zur Begutachtung Kulturprojekte Jugendlicher:

  • Frau Janina Vomberg
  • Herrn Sebastian Löfgen
  • Herrn Simen Van Meensel

Des Weiteren genehmigt die Regierung die Geschäftsordnung der Jury.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 34 des Dekretes zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 18. November 2013 setzt die Regierung eine Jury zur Begutachtung Kulturprojekte Jugendlicher ein. Die Jury gibt sich außerdem eine Geschäftsordnung.

Die Kriterien zur Zusammensetzung der Jury wurden erfüllt. Für diese Bestellung konnten drei Personen, d.h. die gesetzlich festgelegte Minimalanzahl Personen, für eine Mitgliedschaft in der Jury berücksichtigt werden. Die Personen wurden am 24. März 2017 vom Jugendrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgeschlagen. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren, rückwirkend zum 1.5.2017 eingesetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In Analogie zum Erlass der Regierung zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten die Mitglieder der Jury sowohl Anwesenheitsgelder als auch Fahrtentschädigungen.

Die erforderlichen Mittel sind über den OB 40 PR 13 ZW 12.11 vorgesehen

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 18. November 2013.