Sitzung vom 30. Mai 2017

Vorentwurf eines Dekrets über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf des Dekrets über die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist in Anlehnung an das Sondergesetz  vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen seit 1983 für die Integration von Migranten zuständig.

Vorliegender Dekretvorentwurf bietet erstmalig eine rechtliche Grundlage für die Integrationsmaßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Dekretvorentwurf setzt das Konzept zur Integration um, welches die Regierung am 29. September 2016 verabschiedet hat.

Die im Rahmen vorliegenden Dekretvorentwurfs geregelten Integrationsmaßnahmen umfassen den Integrationsparcours, die Schaffung eines Referenzzentrums für Integration, die Schaffung eines Integrationsbeirats, sowie zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich. Sie dienen dazu, allen Migranten eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten und den damit einhergehenden Verpflichtungen festzulegen sowie die Vorurteile zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen abzubauen. Nachfolgend eine Übersicht der verschiedenen Maßnahmen, die im Dekret geregelt werden:

Der Integrationsparcours

Er richtet sich an alle Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Er besteht aus verschiedenen Etappen, die in der Vereinbarung zum Integrationsparcours mit dem Migranten festgehalten werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

Empfang

Sprachkurs

Integrationskurs

Sozial-berufliche Eingliederung

 

Nach Abschluss  des Integrationsparcours erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung.

Zielgruppe und Verpflichtung zur Teilnahme

Das Dekret legt die Zielgruppe des Integrationsparcours fest. Manche Migranten werden zudem zur Teilnahme am Integrationsparcours verpflichtet. Kommen diese ihrer Verpflichtung nicht nach, werden ihnen administrative Strafen in Form von Geldbußen auferlegt.

Referenzzentrum für Integration und Migration

Es wird ein Zentrum geben, dass sich mit allen Fragen rund um Integration befasst. Sie beraten einerseits die Migranten selber, andererseits alle Akteure, die mit Migranten zu tun haben. Diese Rolle wird Info-Integration übernehmen. Um die strukturelle Förderung zu sichern, kann ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen werden.

Andere Integrationsmaßnahmen

Es wird 2 kommunale Integrationsbeauftragte auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft geben, die bereits aktuell im Rahmen eines Pilotprojektes und in Kofinanzierung mit dem Fami Fonds arbeiten.  Außerdem gibt es die Möglichkeit Anträge für innovative Projekte einzureichen.

Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

Es wird ein Integrationsbeirat geschaffen, der mindestens den Aufgabenbereich der sozialen Integration des RESI übernehmen soll.

 

 

Der Dekretvorentwurf soll im Januar 2018 in Kraft treten. Migranten, die bereits vor Inkrafttreten des Dekrets im Rahmen eines Pilotjahres am Integrationsparcours teilgenommen haben, haben dies auf freiwilliger Basis getan. Die im Rahmen des Pilotjahres ausgehändigten Integrationsbescheinigungen sind allerdings den im Dekret vorgesehenen Bescheinigungen gleichzustellen. Dienste, die bereits vor Inkrafttreten des Dekrets Aufgaben bei der Ausführung des Integrationsparcours übernommen haben, gelten im Rahmen einer Übergangsphase als anerkannt. Sie haben zwei Jahre Zeit den Bestimmungen des Dekrets zu entsprechen.

Neben diesen inhaltlichen Bestimmungen umfasst das Dekret eine Reihe von Verfahrensbestimmungen.

Für weitere Erläuterungen wird auf die allgemeine Begründung des Dekretvorentwurfes verwiesen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage von den Erfahrungswerten des laufenden Jahres konnten für das Jahr 2018 zur Umsetzung der im Dekret vorgesehenen Maßnahmen Kosten in Höhe von 673.800 Euro errechnet werden. Diese sind nicht als Mehrkosten durch die Verabschiedung des Dekrets zu sehen, sondern wurden bereits mindestens dieses Jahr getätigt. Alle Kosten sind rekurrent vorzusehen.

Leistung

geschätzte Kosten

Integrationsparcours

  • Sprachkurs
  • Integrationskurs

254.300 EUR

204.300 EUR

50.000 EUR

Referenzzentrum für  Integration

307.000 EUR

Kommunaler Integrationsbeauftragter

52.500 EUR (davon 25% Ko-Finanzierung der DG)

Innovative Projekte

60.000 EUR

TOTAL

673.800  EUR

 

Neben diesen Ausgaben haben auch andere Maßnahmen, die nicht in die Simulation mit einbezogen werden konnten, finanzielle Auswirkungen, so wie die Anwesenheitsgelder der Mitglieder des Beirats. Des Weiteren umfassen diese Finanzsimulationen nicht die Verwaltungs- und Personalkosten des Ministeriums für die Verwaltung der Integrationsmaßnahmen und dem Aussprechen der administrativen Strafen.

Darüber hinaus werden in anderen Bereichen wie z.B. im Unterrichtswesen, im Bereich Jugend- und Erwachsenenbildung ebenfalls Integrationsmaßnahmen gefördert, die nicht durch den vorliegenden Dekretentwurf geregelt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Mai 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 §1 II. Nummer 3 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.