Sitzung vom 29. Juni 2017

Vivias Interkommunale Eifel : Erweiterung des Seniorenheims Hof Bütgenbach - Genehmigung der Abweichung zu den Bestimmungen der behindertengerechten Gestaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt für das Infrastrukturprojekt „2763 – Vivias Interkommunale Eifel – Erweiterung des Seniorenheims Hof Bütgenbach“

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Nasszellen in den Bewohnerzimmern

als Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturprojektes „Erweiterung des Seniorenheims Hof Bütgenbach“ ist die Vivias Interkommunale Eifel.

Prinzipiell muss ein bezuschusstes Infrastrukturvorhaben den Bestimmungen des Erlasses zur behindertengerechten Gestaltung vom 12.07.2007 vollständig entsprechen.

Dennoch beantragt die Vivias Interkommunale Eifel eine Abweichung und die Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ empfiehlt in ihrer Sitzung vom 12.06.2017 wie folgt:

Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Nasszellen in den Bewohnerzimmern:

Die Planung der vorgefertigten Nasszellen sieht eine Einrichtung vor, die hauptsächlich an den Bedarf pflegebedürftiger Patienten und deren Pflegepersonals angepasst ist. Hierbei werden die Bestimmungen des Erlasses jedoch nicht in allen Punkten erfüllt (Höhe der Mischarmatur, Einbau von Griffstangen, Ersatz des Klappsitzes durch Duschstuhl).

Hier wird eine allgemeine Abweichung zu den Bestimmungen des Erlasses (Anforderungen an Duschplätze) beantragt.

Die Kommission empfiehlt, der Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Nasszellen in den Bewohnerzimmern stattzugeben, mit der Begründung, dass die Zugänglichkeit der Nasszellen in ausreichendem Maß gewährleistet ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

OB 70 – PR 27 – ZW 63.24

(Subventionen für Um- und Neubauten von Alten- und Pflegeheimen)

IP 2011 – Nr. 2763

Projektkosten: 6.113.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 3.667.800,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich;

Die Empfehlung 2017/07 der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 12.06.2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.