Sitzung vom 13. Juli 2017

Rahmenvereinbarung bezüglich der Industrielehre zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und ALIMENTO – IFP VoG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Rahmenvereinbarung bezüglich der Industrielehre zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und ALIMENTO – IFP VoG.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Art. 49 § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1983 über die Industrielehre, abgeändert durch das Dekret vom 20. Juni 2016 werden die Industrielehrvertragskommissionen auf sektorieller Ebene durch Rahmenvereinbarungen im Bereich des Unterrichtswesens und der Ausbildung zwischen der Regierung und den Sektoren eingerichtet.

Der Abschluss der beiliegenden Rahmenvereinbarung ermöglicht die anschließende Bestellung der Mitglieder der Industrielehrvertragskommission für den Nahrungsmittelsektor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlagen:

Gesetz vom 19. Juli 1983 über die Industrielehre