Sitzung vom 13. Juli 2017

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Begleiträte für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 93.74 §1 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und  das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, eingefügt durch das Dekret vom 26. Juni 2017 zur Beschulung von erstankommenden Schülern, bestellt die Regierung die Mitglieder des Begleitrates für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern.

Die Dauer der Bezeichnung der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des vorerwähnten Begleitrates ist unbestimmt.

Der Begleitrat für die Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren besuchen, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

a) Werden als Mitglieder des Begleitrates für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern bestellt:

eine Vorsitzende, die unter den für die Pädagogik zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums ausgewählt wird: Frau Gabriele Goor;

die Lehrer der Sprachlernklassen im Raum der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren;

die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter der Regelsekundarschulen im Raum der Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren;

eine Mitarbeiterin des Ministeriums, die die Gleichstellung von ausländischen Diplomen wahrnimmt: Frau Catherine Reinertz;

der förderpädagogische Berater des Kompetenzzentrums, der mit der Beratung der erstankommenden Schüler am Zentrum für Förderpädagogik beauftragt ist.

b) Werden als Ersatzmitglieder des Begleitrates für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern bestellt:

Stellvertretende Vorsitzende: Frau Corina Senster;

Stellvertretende Mitarbeiterin des Ministeriums, die die Gleichstellung von ausländischen Diplomen wahrnimmt: Frau Melanie Kohn.

c) Werden als Sekretär und stellvertretende Sekretärin unter den Mitarbeitern des Ministeriums bestellt:

Sekretär: Herr Gerhard Treinen;

Stellvertretende Sekretärin: Frau Martina Jacobs.

Der Begleitrat für die Schüler, die die Sprachlernklasse einer Sekundarschule im Raum der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt-Vith besuchen, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

a) Werden als Mitglieder des Begleitrates für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern bestellt:

eine Vorsitzende, die unter den für die Pädagogik zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums ausgewählt wird: Frau Gabriele Goor;

die Lehrer der Sprachlernklassen im Raum der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt-Vith;

die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter der Regelsekundarschulen im Raum der Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt-Vith;

eine Mitarbeiterin des Ministeriums, die die Gleichstellung von ausländischen Diplomen wahrnimmt: Frau Catherine Reinertz;

der förderpädagogische Berater des Kompetenzzentrums, der mit der Beratung der erstankommenden Schüler am Zentrum für Förderpädagogik beauftragt ist.

b) Werden als Ersatzmitglieder des Begleitrates für das Regelsekundarschulwesen zur Beschulung von erstankommenden Schülern bestellt:

Stellvertretende Vorsitzende: Frau Corina Senster;

Stellvertretende Mitarbeiterin des Ministeriums, die die Gleichstellung von ausländischen Diplomen wahrnimmt: Frau Melanie Kohn.

c) Werden als Sekretär und stellvertretende Sekretärin unter den Mitarbeitern des Ministeriums bestellt:

Sekretär: Herr Gerhard Treinen;

Stellvertretende Sekretärin: Frau Martina Jacobs.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. Juni 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und  das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen