Sitzung vom 20. Juli 2017

Aktionsplan zur Umsetzung der Organisationsanalyse des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RZKB)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Aktionsplan des Verwaltungsrates des RZKB vom 20. Juni 2017 zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Organisationsanalyse des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RZKB) zu.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat am 8. Juni 2017 den Endbericht und die Handlungsempfehlungen  zur Organisationsanalyse des RZKB sowie den Vorschlag zur Priorisierung des Optimierungsprozesses zur Kenntnis genommen.

Der Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen wurde dem Verwaltungsrat des RZKB zur  Erstellung eines detaillierten Aktionsplans zugestellt. Der Verwaltungsrat hat mit Unterstützung der Beratungsfirma BDO einen detaillierten Aktionsplan erstellt, der dem Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen, den die Regierung in der Sitzung vom 8. Juni 2017 zur Kenntnis genommen hat, entspricht.

Der Verwaltungsrat des RZKB hat dem ausgearbeiteten Aktionsplan in seiner Sitzung vom 20. Juni 2017 zugestimmt. Die Umsetzung des Aktionsplans erstreckt sich über 5 Jahre von 2017 bis 2021.

Was die Priorisierung der Umsetzungen betrifft, so beziehen sich die ersten Maßnahmen auf die Umstrukturierung der Organisationsstruktur der VoG.

Für das 2017 und 2018 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Erste Phase zur Umsetzung des neuen Organigramms des RZKB;

  2. Erste Phase der Optimierung der administrativen Verwaltung, der Finanzverwaltung und des IT Bereichs;

  3. Erste Phase der Optimierung der operativen Leitung;

  4. Erste Phase der Optimierung des AUBE, des Tagesmütterdienstes und der Kinderkrippen;

Bezüglich der Umsetzung des neuen Organigramms des RZKB sind zwei Funktionen nicht vorhanden, die der Dienstleitung des Bereichs Verwaltung, Finanzen und IT, sowie die der Dienstleitung des operativen Bereichs. Ausgehend von denen in der Organisationsanalyse beschriebenen Berufsprofile sind aktuell die der Direktorenstelle (Master Diplom) und die der Dienstleitung des Bereichs Verwaltung, Finanzen und IT (Bachelor oder Master) nicht vorhanden. Die aktuelle diensttuende Direktorin verfügt nicht über das im Erlass vorgegebene Diplom für die Direktorenstelle, die nach Ablauf der Übergangsbestimmung bis zum 31. Dezember 2017 neu besetzt werden muss. Die aktuelle diensttuende Direktorin entspricht hingegen dem Profil der Funktion der operativen Leitung. Was den Zeitplan der Stellenausschreibung betrifft, so soll die Vorbereitung im dritten Trimester 2017 durchgeführt werden, während das Auswahlverfahren im vierten Trimester 2017 starten soll. Für das Auswahlverfahren der Direktorenstelle wird dem RZKB angeraten die Dienste des SELOR einzukaufen. Die Einführung der neuen Funktionen ist für Beginn 2018 vorgesehen.

Zur Verbesserung der IT sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen u.a. der Aufbau des Online Reservierungsportals, dass auch das interne Rechnungswesen und die  elektronische Verarbeitung einer Reihe von administrativen Prozessen mit berücksichtigen soll.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung zwei zusätzlicher Funktionen:Dienstleitung für Verwaltung, Finanzen und IT und Dienstleitung für das operative Geschäft. Wenn die aktuelle diensttuende Direktorin die Dienstleitung des operativen Geschäfts übernimmt, ist die Direktorenstelle neu zu besetzen mit einem höheren Gehalt aufgrund des höheren Diploms.

ab 2018 >  110.000 -120.000 € (abhängig vom Dienstalter und des Diploms). Diese Mittel müssen im Haushalt (OB50.11 33.09) 2018 zusätzlich vorgesehen werden abzüglich der Verrechnung des Überschusses des Vorjahres in Höhe von 60.000 € aufgrund der effektiven genehmigten Kosten 2016.

Optimierung der IT: Rechnungswesen, Online Reservierungsportal, Internetverbindung in allen Standorten der AUBE und Tabletts/Laptops: ab 2017/2018: 80.000 €. Für die Investitionen im Bereich Informatik sind im Haushalt 2017 zusätzlich zu den Mitteln für den Umzug ins neue Verwaltungsgebäude bereits 40.000 € im Haushalt 2017 (OB 70.18 52.17) vorgesehen. Die Ausstattung wird zu 50% bezuschusst. Für das Online Portal sind darüber hinaus 40.000 € im Haushalt 2017 (OB 50.11 12.11) vorgesehen. Die effektiven Kosten des Online Portals können erst nach Einreichen der entsprechenden Angebote geschätzt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Der Erlass der Regierung über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung vom 22. Mai 2014

Der Regierungsbeschluss vom 8. Juni 2017 zur Kenntnisnahme des Endberichtes und der Handlungsempfehlungen zur Organisationsanalyse des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung  der Deutschsprachigen Gemeinschaft (RZKB).