Sitzung vom 31. August 2017

Stellungnahme zum Resolutionsvorschlag der föderalen Kammer in Sachen Investitionspolitik für die SNCB - DOC 54 2383/001 und DOC 54 2383/002

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gibt keine inhaltliche Stellungnahme ab zu dem Resolutionsvorschlag DOC 54 2383/001 und 002 der föderalen Kammer in Sachen Investitionspolitik für die SNCB.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Premierminister hat der Regierung der DG am 28. Juli 2017 ein Schreiben zukommen lassen, worin er um eine Stellungnahme zu dem in der Föderalen Kammer hinterlegten Resolutionsvorschlag DOC 54 2383/001 und dem dazugehörige Abänderungsvorschlag DOC 54 2383/002 bittet.

Es handelt sich um die Investitionspolitik des Föderalstaates für die Nationale Eisenbahngesellschaft SNCB.

Zum Inhalt :

In der föderalen Investitionspolitik für die SNCB wurde am 11. Oktober 2001 ein Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat und den drei Regionen unterzeichnet.  Dieses sieht für die Investitionen einen Verteilerschlüssel zwischen Flamen und Wallonen von 60/40 vor. 

Von den Autoren der Resolution DOC 54 2383/001 (alle 4 Unterzeichner sind Mitglieder der PS-Fraktion in der  Föderalen Kammer) werden folgende 4 Punkte gefordert :

alle Arbeiten im Rahmen des „RER“ (= Réseau express régional), der als Schnellverbindung zur Hauptstadt Brüssel dienen wird, sollen außerhalb des Verteilerschlüssels 60/40 erfolgen;

die Berechnung des 60/40 Schlüssels soll nicht auf einer jährlichen sondern auf einer mehrjährlichen Basis erfolgen;

die Investitionen in die Sicherheit des bestehenden Netzes sollen außerhalb des 60/40 Schlüssels erfolgen;

die topografischen Gegebenheiten des belgischen Staatsterritoriums sollen bei der Festlegung der künftigen Investitionen der SNCB berücksichtigt werden.

In der Begründung der Resolution sind folgende Hauptargumente aufgeführt :

durch Einsprüche von Bürgern werden insbesondere in Flandern Genehmigungen verzögert, sodass baureife Projekte in der Wallonie zeitlich verschoben werden müssen um den 60/40 Schlüssel zu respektieren;

die Topografie in der Wallonie führt dazu, dass in dieser Region komplexere Bauwerke öfters notwendig sind als in Flandern (z.B. Brücken, Unterführungen) und gleichzeitig dort die Abnutzung der Infrastruktur aufgrund der klimatischen Bedingungen grösser ist;

der RER ist ein Projekt von nationalem Interesse und soll daher nicht im Rahmen des Verteilerschlüssels 60/40 erfolgen;

die Investitionen in die Sicherheit sind bei Bedarf zu tätigen und diese sollen den Ausbau anderer Projekte nicht verzögern.

Der Abänderungsvorschlag DOC 54 2383/002 wurde von zwei flämischen Abgeordneten (beide Mitglied der N-VA Fraktion) eingereicht und darin wird eine Abänderung der Schlüssels 60/40 zu Gunsten von Flandern (65/35) gefordert.  Die Hauptgründe sind :

Stärkere Nutzung des SNCB Netzes, also mehr Nachfrage in Flandern;

Mehr Staus im Straßenverkehr in Flandern als in der Wallonie.

Zur Einschätzung :

In der Angelegenheit handelt es sich um eine gemeinsame Zuständigkeit der Föderalen und Regionalen Ebene. 

Aus beiden Dokumenten geht sehr deutlich ein regionalpolitischer Konflikt hervor.

Mangels Befugnis in dieser Materie und aus Gründen der Neutralität nimmt die  Deutschsprachige Gemeinschaft keine inhaltliche Position in diesem Konflikt ein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8.8.1980 zur Reform der Institutionen.