Sitzung vom 31. August 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung der Liste der Berufe mit verschiedenen beruflichen Aktivitäten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Liste der Berufe mit verschiedenen beruflichen Aktivitäten.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 10 §1 Nummer 5 und §6 Nummer 4 sowie Artikel 20 §1 Nummer 2 des Erlasses der Exekutive vom 19. Dezember 1988 bezüglich der Prüfungen und der Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes muss die Regierung nach Gutachten des IAWM die Liste der Berufe mit verschiedenen beruflichen Aktivitäten festlegen.

Um die Bewertungen der praktischen Prüfungen C am Ende der Lehre sowie am Ende der Betriebsleiterausbildung zu bestehen, müssen die Kandidaten insgesamt 60% der Gesamtpunktzahl erhalten und 50% der Punkte in jeder der beruflichen Aktivitäten, wenn diese verschiedenartig sind, entsprechend dieser festgelegten Liste.

Am 21. Juni 2017 stimmte der Verwaltungsrat des IAWM die aktualisierte Liste verschiedener beruflichen Aktivitäten zu.

Im Programm Metallbauer/-in in der Fachrichtung „Stahl und Duraluminium“ (E 02) werden die beiden Bereiche „Stahl“ und „Duraluminium“ als verschiedene berufliche Aktivitäten bewertet.

Die bereits vorhandenen verschiedenen beruflichen Aktivitäten im Programm Mechatroniker/in werden um den Bereich „Antriebsstrang“ erweitert.

Per Schreiben vom 11. Juli 2017 ließ uns das IAWM diese aktualisierte Liste zukommen mit der Bitte sie ab dem Ausbildungsjahr 2017-2018 festzulegen, damit sie ab den C-Prüfungen 2018 greift. Sie ist bis auf Widerruf gültig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 25. Juli 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Erlass der Exekutive vom 19. Dezember 1988 bezüglich der Prüfungen und der Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes