Sitzung vom 31. August 2017

Projekt Nr. 3734 - VoG Bischöfliche Schulen in der DG : BS St. Vith – Sanierung Anpassungsklassen- Aufnahme in den Infrastrukturplan 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, gemäß Art. 20 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002, das Vorhaben „VoG Bischöfliche Schulen in der DG - BS St. Vith – Sanierung Anpassungsklassen“ in den Infrastrukturplan 2017 aufzunehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Projektes „BS St. Vith – Sanierung Anpassungsklassen“ ist die VoG Bischöfliche Schulen in der DG. Die VoG Bischöfliche Schulen in der DG hat am 18. August 2017 eine aktualisierte Anmeldung des  Projektes Nr. 3734 eingereicht.

Die Räumlichkeiten der Anpassungsklassen befinden sich auf der 2. Etage des bestehenden BS-Gebäudes (in den Gebäudeteilen, die 1961 und 1976 erbaut wurden). Ursprünglich waren dort die Schlafsäle des ehemaligen Internates untergebracht, diese wurden vor vielen Jahren in Eigenregie als Provisorium umgebaut. Eine Sanierung dieser Räumlichkeiten ist aus mehreren Gründen dringend erforderlich.

Zu bemängeln sind u. a. aus infrastruktureller Sicht:

die schlechte Schallisolierung der Räume. Die Trennwände wurden in Eigenregie errichtet, sie gewährleisten keine ausreichende akustische Abtrennung der Klassenräume;

die niedrige Raumhöhe;

der schlechte Zustand der Fenster, diese sind zum größten Teil undicht;

die erhöhten Energiekosten, verursacht durch die undichten Fenster, sowie durch die veraltete Beleuchtung;

die nicht vorhandene Dämmung der Decken und die damit verbundene Überhitzung;

das undichte Dach. Bei starken Regenfällen gibt es mehrere Eintrittsstellen an denen das Wasser notdürftig mit Eimern aufgefangen werden muss;

der Zustand des Mobiliars, dieses ist zum Teil selbst zusammengebastelt und gibt in keiner Klasse mehr einen kohärenten Eindruck.

Zu bemängeln sind u.a. aus sicherheitstechnischer Sicht:

die damals verwendeten Materialien. Viele der Trennwände oder deren Verkleidung (zum Teil defekt) sind asbesthaltig. Eine betreffende Überprüfung seitens der Firma ISSeP wurde im Juni 2013 durchgeführt;

der Zustand der Böden. In den Böden sind Löcher vorhanden (herausgebrochene Fliesen), die selbst nach mehreren Reparaturen immer wieder aufbrechen. Zudem gibt es durch die Reparaturarbeiten viele unterschiedliche Höhen, die sich immer mehr als Stolperfallen herauskristallisieren;

dass die Räumlichkeiten den heutigen Brandschutzanforderungen nicht entsprechen.

Die erforderlichen Brandschutzabschnitte sind nicht mit feuerfesten Türen abgeriegelt, die Rahmenwände und der Boden bestehen aus Holzwerkstoffen. In den Fluren sind keine Rauchluken vorhanden, die bei einem Brand den Rauch gegebenenfalls nach oben ableiten könnten. Die Flure sind teilweise zu eng, dies könnte bei Fluchtversuchen ebenfalls ein Risiko darstellen.

Die Räumlichkeiten entsprechen in keiner Weise mehr den Lokalen, die man sich wünscht, um einen offenen und modernen Unterricht zur erteilen. Die Schüler der Anpassungsklassen sollen zum einen differenziert unterrichtet werden, und zum anderen auch wieder Spaß am Unterricht erhalten. Beides ist in den jetzigen Räumen aufgrund der Infrastruktur und der nicht vorhanden Rückzugsmöglichkeiten für kleinere Schülergruppen schlicht unmöglich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Betroffen ist der Posten OB70 – PR07 – ZW64.10  im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Zur Finanzierung des Zuschusses werden die verfügbaren Mittel aus dem Posten

OB 70 – PR 23 – ZW 01.01 genutzt.

Projektkosten: 1.400.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 1.120.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Aufnahme in den Infrastrukturplan nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.