Sitzung vom 7. September 2017

Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung der Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Artikel 31 des Programmdekrets vom 22. Februar 2016 sieht eine Erhöhung der Anzahl Mitglieder von neun auf zehn vor. Aus diesem Grunde wird Larissa Liebertz, Geschäftsführerin im Infotreff, ihre Tätigkeit als Sachverständige (Art. 53, Absatz 2) bei der Jugendkommission beenden, um als reguläres Mitglied aufgenommen zu werden.

Am 12. Juni 2017 stellte Herr Kohnen, Direktor von Kaleido Ostbelgien, den Antrag Frau Bartholomy durch Inga Hornei, Koordinatorin für den psychosozialen Bereich bei Kaleido, in der Jugendkommission zu ersetzen. Frau Hornei hat sozialpädagogische Qualifikationen und erfüllt somit die Kriterien, um als Mitglied der Jugendkommission bestellt zu werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Artikel 55 des Dekretes erhalten die Mitglieder Entschädigungen. Für die Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen sind jährlich 1.600 € über OB 40 PR 11 ZW 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ vorgesehen.

Da kein Mitglied hinzukommt, bleibt die Entschädigung für Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen ähnlich wie bislang.

4. Gutachten:

Das Gutachten aus dem Fachbereich lokale Behörden und Kanzlei vom 29. August 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Programmdekret 2016 vom 22. Februar 2017, Artikel 31

Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 52 §1

Erlass der Regierung vom 11. Juni 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Jugendkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft