Sitzung vom 21. September 2017

Beschluss der Regierung über die Kofinanzierung von INTERREG V-A Projekten des 2. Aufrufs im Programm Großregion

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt, im Falle der Bewilligung des Projekts durch den Lenkungsausschuss des INTERREG V-A Programms der Großregion, die erforderlichen Kofinanzierungen für das folgende Projekt:

 

2018

2019

2020

TOTAL

Smart-Energy 4.4
(ZAWM Eupen)

70.449,87 EUR

88.286,67 EUR

103.029,46 EUR

261.766,00 EUR

Die Kofinanzierung für das Projekt Smart Energy 4.4 erfolgt über OB 30  PR 22  ZW 33.21, OB 70 PR 05 ZW 52.11 sowie 70/05/52.12 und  beträgt maximal 40% der durch die Großregion genehmigten Projektkosten.

Der Ministerpräsident sowie der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses und der Verhandlungsführung im Lenkungsausschuss der Großregion beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zielsetzung des Projekts Smart-Energy 4.4:

Dieses Interreg-Projekt befasst sich inhaltlich mit dem übergreifenden Thema „Qualifizierung von Fachkräften unter Berücksichtigung der Energieeffizienz bezüglich des Bauens im Bestand“. Zum einen werden für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), dringend benötigte und mit beruflichen Handlungskompetenzen ausgestattete Fachkräfte für den überregionalen Arbeitsmarkt qualifiziert und zum anderen ergibt sich durch die Steigerung der Energieeffizienz an zu sanierenden Gebäuden eine Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Inhaltlich befasst sich das Projekt mit der Organisation von Weiterbildungen von Personen aus dem Baufach, die bereits vor einigen Jahren ihre Lehren abgeschlossen haben, sowie Lehrlingen, die sich noch in der Ausbildung befinden. Durch die angebotenen Weiterbildungen sollen diese Personen lernen, gemäß der neuen Niedrigenergiestandards zu bauen. Zur Durchführung der Weiterbildung soll ein sogenanntes „Haus im Haus“ errichtet werden, an dem sowohl Messungen als auch praktische Übungen durchgeführt werden können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergeben sich folgende finanzielle Implikationen:

 

2018

2019

2020

TOTAL

Smart-Energy 4.4
(ZAWM Eupen)

70.449,87 EUR

88.286,67 EUR

103.029,46 EUR

261.766,00 EUR

Die Kofinanzierung für das Projekt Smart Energy 4.4 erfolgt über OB 30  PR 22  ZW 33.21, OB 70 PR 05 ZW 52.11 sowie 70/05/52.12 und  beträgt maximal 40% der durch die Großregion genehmigten Projektkosten.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom  14. September 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);

  • Kooperationsprogramm Interreg VA Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg / Großregion  (Ref. CCI 2014TC16RFCB045), genehmigt durch die EU-Kommission am 15.12.2015.