Sitzung vom 21. September 2017

Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

In Vorbereitung auf die Zertifizierung des korrigierten Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2016 durch den Rechnungshof und infolge der Umklassierung des PPP durch das ICN muss der Haushalt 2016 ein drittes Mal angepasst werden.

Gemäß Arbeitsnote des Rechnungshofes müssen die in 2016 getätigten Ratenzahlungen für das PPP in Kapitaltilgungen und Zinszahlungen aufgeteilt werden. Die Verbuchung des in 2016 festgestellten Rechtes in Höhe von rund 14.170 TEUR erfolgt demnach nicht mehr über die Zuweisung 70.07_72.10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltes, sondern über die Zuweisungen 70.24_21.60 i.H.v.  6.370 TEUR als Zinszahlung und 70.24_91.60 i.H.v. 7.800 TEUR als Kapitaltilgung des Fonds zur Verwaltung der Finanzverbindlichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Mittels dieser Haushaltsanpassung werden die notwendigen Beträge auf den jeweiligen Zuweisungen vorgesehen und die Speisung des Fonds angepasst.

Das Ex-Ante Haushaltsergebnis nach Norm Hoher Finanzrat verbessert sich dementsprechend um 7.800.000€.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft