Sitzung vom 12. Oktober 2017

Stadt St. Vith - SFZ – Erneuerung der Zirkulationspumpen - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Stadt St. Vith – SFZ – Erneuerung der Zirkulationspumpen“  gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Zirkulationspumpen des Schwimmbeckens im Sport- und Freizeitzentrum St. Vith.

Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den vollständigen Austausch der beiden vorhandenen Zirkulationspumpen.  Die vorhandenen Zirkulationspumpen wurden 1991 verbaut, sie sind aufgrund ihres Alters sehr störanfällig und können keine kontinuierliche Wasseraufbereitung gewährleisten.

Um einen kompletten Ausfall, und somit gegebenenfalls schwerwiegendere Beschädigungen der Gesamtinfrastruktur zu vermeiden, beantragt die Stadt St. Vith die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Zirkulationspumpen.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden Kostenschätzung vom 21. September 2017 auf 42.000,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten). Die Bauleistungen werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 63.21

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportinfrastrukturen von Gemeinden)

Projektkosten: 42.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 25.200,00 € 

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung