Sitzung vom 12. Oktober 2017

Projekt Nr. 4258 Gemeinde Amel – Lieferung und Montage von Spielgeräten - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Amel – Lieferung und Montage von Spielgeräten“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Lieferung und Montage von Spielgeräten auf den Spielplätzen der Gemeinde Amel.

Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den Austausch der bestehenden Spielgeräte, die den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprechen. Diese Notwendigkeit wurde der Gemeinde Amel durch das Kontrollorgan AIB-Vinçotte im Rahmen der jährlichen Kontrolle bescheinigt. Betroffen von diesen Maßnahmen sind die Spielplätze im Bereich der Gemeindeschulen in Deidenberg, Schoppen, Heppenbach, Meyerode und Medell.

Um eine Verletzungsgefahr für die spielenden Kinder auszuschließen, und deren Gesundheit gewährleisten zu können, beantragt die Gemeinde Amel die Anerkennung der Dringlichkeit für die Lieferung und Montage der betroffenen Spielgeräte.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden begründeten Erklärung vom 25. September 2017 auf 33.641,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten). Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 63.21

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportinfrastrukturen von Gemeinden)

Projektkosten: 33.641,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 20.184,60 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung