Sitzung vom 16. November 2017

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Beratung und Begleitung bei der Planung, Umsetzung und Auswertung einer „Vision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2030“ im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, von einer Vergabe des Dienstleistungsauftrags über die Beratung und Begleitung bei der Planung, Umsetzung und Auswertung einer „Vision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2030“ abzusehen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Beratung und Begleitung bei der Planung, Umsetzung und Auswertung einer „Vision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2030“ im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung reichten drei Anbieter fristgerecht ein Angebot ein. Jedes Angebot wurde geprüft und jeder einzelne Anbieter zu einer Angebotspräsentation eingeladen.

Aus der Analyse der eingereichten Angebote und der im Rahmen der Angebotspräsentation erhaltenen zusätzlichen Erläuterungen ging hervor, dass zwei Anbieter die im veröffentlichten Lastenheft angegebenen Kriterien nicht ausreichend erfüllten. Ihnen fehlte insbesondere die erforderliche Expertise im Bildungsbereich für eine optimale Begleitung während der Diagnosephase. Der dritte Anbieter erfüllte zwar die inhaltlichen Kriterien, lag mit seinem Angebot allerdings weit über dem für die Umsetzung dieser Maßnahme zur Verfügung stehenden Finanzbudget.

Vor diesem Hintergrund kann der Dienstleistungsauftrag über die Beratung und Begleitung bei der Planung, Umsetzung und Auswertung einer „Vision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2030“ an keinen der drei Anbieter vergeben werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Keine.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

 

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge und öffentlichen Baukonzessionen

 

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge