Sitzung vom 24. November 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Cookinseln und dem Königreich Belgien über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 21. August 2015 und in Rarotonga am 8. September 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen den Cookinseln und dem Königreich Belgien über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 21. August 2015 und in Rarotonga am 8. September 2015.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Gemeinschaften und Regionen können gemäß Artikel 170 §2 der Verfassung Steuern erheben.

Somit handelt es sich bei dem Abkommen zwischen den Cookinseln und dem Königreich Belgien über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 21. August 2015 und in Rarotonga am 8. September 2015, um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 20. Januar 2014 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2014. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat eine theoretische Auswirkung auf die Steuerhoheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 62.094/3 vom 6.Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1