Sitzung vom 24. November 2017

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Regierung von Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 24. April 2014 und in St. Peter Port am 7. Mai 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Regierung von Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 24. April 2014 und in St. Peter Port am 7. Mai 2014.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Gemeinschaften und Regionen können gemäß Artikel 170 §2 der Verfassung Steuern erheben.

Somit handelt es sich bei dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Regierung von Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu Brüssel am 24. April 2014 und in St. Peter Port am 7. Mai 2014, um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 20. September 2013 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 26. September 2013. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat eine potenzielle finanzielle Auswirkung, die jedoch nicht bezifferbar ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 62.090/3 vom 6. Oktober 2017 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1