Sitzung vom 24. November 2017

Erlass der Regierung zur Festlegung einer zweiten pauschalen Subvention im Jahr 2017 für Instandsetzungsarbeiten in Krankenhäusern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Festlegung und Auszahlung eines zweiten pauschalen Zuschusses für Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gebäuden für die Klinik St. Josef St. Vith und das Sankt Nikolaus-Hospital Eupen im Jahr 2017.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Seit dem 1. Januar 2016 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig für die Bezuschussung von Instandsetzungsarbeiten in Krankenhäusern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmen die Höhe des Zuschusses, welcher im Verhältnis zur Anzahl der anerkannten Betten unter den Krankenhäusern aufgeteilt wird.

Der zweite pauschale Zuschuss beläuft sich im Jahr 2017 auf 1.691.000,00 EUR die im Verhältnis zur Anzahl der anerkannten Betten unter den Krankenhäusern aufgeteilt wird. Die Subvention an die einzelnen Krankenhäuser errechnet sich aufgrund der 156 anerkannten Betten der Klinik St. Josef bzw. der 192 anerkannten Betten des Sankt Nikolaus-Hospitals Die Gesamtbettenzahl beläuft sich auf 348 Betten.

Die 156 Betten der Klinik St. Josef eröffnen der Klinik das Recht auf 758.034,48 EUR bzw. dem Sankt Nikolaus-Hospital aufgrund der 192 dort anerkannten Betten ein Recht auf 932.965,52 EUR.

Laut Artikel 44.2. des Infrastrukturdekretes vom 18. März 2002 kommen alle in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den von der Regierung festgelegten Instandsetzungsarbeiten stehenden Kosten in Betracht, für die Rechtfertigung der Verwendung der Mittel.

Die Regierung bestimmt die Unterlagen, die zwecks Kontrolle der Verwendung der Mittel dieser Subvention einzureichen sind und fordert Gelder zurück, die binnen drei Jahren nach ihrer Auszahlung nicht zweckgemäß verwendet wurden. Auf diese Beträge werden Zinsen zum gesetzlichen Satz berechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat für die Instandsetzungsarbeiten an bestehenden Gebäuden der Krankenhäuser im Jahr 2017 ein Gesamtvolumen von 3.161.000,00 EUR vorgesehen. Diese Mittel werden im Verhältnis zur Anzahl der anerkannten Betten unter den Krankenhäusern aufgeteilt. Eine erste Subvention in Höhe von 1.470.000,00 EUR wurde bereits an die Krankenhäuser ausbezahlt, sodass sich für die zweite Subvention ein Betrag in Höhe von 1.691.000,00 EUR ergibt.

Konkret bedeutet dies im Rahmen der zweiten Subvention, dass die Klinik St. Josef St. Vith 758.034,48 EUR und das Sankt Nikolaus-Hospital 932.965,52 EUR erhält.

Dies ist auch die Höhe der aktuellen Festlegung.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2017, OB 70, Programm 22, Zuweisung 53.28. Die Subvention wird nach Genehmigung der zweiten Haushaltsanpassung im Dezember 2017 gebunden und ausgezahlt werden können.

Stand der Haushaltsmittel

VE                                                                               AE

HHM 2017                  :     3.161.000,00 EUR            HHM 2017               :  3.161.000,00 EUR

Festgelegt                  :     1.470.000,00 EUR            Ausgezahlt              :  1.470.000,00 EUR

Vorliegende Akte       :     1.691.000,00 EUR            Offen 2017             : 1.691.000,00 EUR

                                                                                    Offen Vorjahre                         0,00 EUR

Saldo                           :                    0,00 EUR            Saldo                        :                 0,00 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion wurde angefragt.

5. Rechtsgrundlagen :

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002, in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 27. April 2017 über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.