Sitzung vom 30. November 2017

Projekt Nr. 4279 Gemeinde Raeren – Kinderhort Hauset – Heizung : Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gem. Raeren – Kinderhort Hauset – Heizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Heizungszentrale im Kinderhort Hauset.

Bei der bestehenden Heizungszentrale handelt es sich um einen Öl-Heizkessel, der im Zuge der Erneuerung durch einen Gas-Heizkessel ersetzt wird. Die bestehende Heizungszentrale befindet in einem sehr schlechten technischen Zustand und weist häufige Störungen auf.

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder gewährleisten zu können, beantragt die Gemeinde Raeren die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Heizungszentrale.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß der vorliegenden begründeten Erklärung vom 14. November 2017 auf 30.000,00 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten). Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 18 - ZW 52.11

(Subventionen für VoE’s, Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Heimen für Mütter, Beratungsstätten für Familien)

Projektkosten: 30.000,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 18.000,00 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.