Sitzung vom 7. Dezember 2017

Zustimmung zur Förderung gewisser Vorteile im Rahmen des Kollektiven Arbeitsabkommens vom 26. Juni 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Förderung der Vorteile zur Anerkennung von Dienstjahren zu, die im Kollektiven Arbeitsabkommen vom 26. Juni 2017 festgelegt worden sind.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Zur Ausführung des Rahmenabkommens für den nichtkommerziellen Sektor der Deutschsprachigen Gemeinschaft  2016-2019 vom 15. September 2016 können die soziokulturellen Einrichtungen, die über hauptamtliches Personal verfügen, gemäß Artikel 56 des Programmdekrets 2017 ab dem Jahr 2017 eine Pauschale in Höhe von 248,41 Euro pro Vollzeitäquivalentstelle zur Anerkennung von Dienstjahren erhalten. Die Gewährung dieser Pauschale ist erst möglich, nachdem die Regierung diese in einem Abkommen zwischen den Sozialpartnern festgelegten Vorteile zur Anerkennung von Dienstjahren, zugestimmt hat.

Die Sozialpartner haben diese Vorteile im Kollektiven Arbeitsabkommen vom 26. Juni 2017 festgelegt, das das KAA vom 18. Februar 2013 (Nr.113965) zur Festlegung der Gehaltsbedingungen für gewisse Sektoren der Paritätischen Unterkommission für den soziokulturellen Bereich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ersetzt.

Im Kapitel 2, Sektion 2 des Kollektiven Arbeitsabkommens vom 26. Juni 2017  ist vorgesehen, dass das Dienstalter, welches der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder einer statutarischen Beschäftigung ungeachtet des Sektors oder der Funktion erworben hat, um maximal drei Jahre erhöht werden kann.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Pauschalzuschüsse für die soziokulturellen Einrichtungen werden über eine zentrale Zuweisung im Organisationsbereich 40, Programm 01, Zuweisung 33.20 „Subventionen für den Einstieg in die Referenzgehaltstabellen des soziokulturellen Sektors“ gezahlt.

Ab dem Haushaltsjahr 2017 wurde für die Anerkennung von bis zu drei Dienstjahren 28.000 Euro jährlich vorgesehen, ausgehend von einer Schätzung von 111,66 Vollzeitäquivalentstellen, die nicht auf Grundlage eines anderen Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits Zuschüsse für die Anerkennung von Dienstjahren erhalten haben.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlagen:

Programmdekret 2013 vom 25. Februar 2013, insbesondere Artikel 65, abgeändert durch das Programmdekret 2017 vom 20. Februar 2017, insbesondere Artikel 56

Erlass der Regierung vom 19. Juli 2012 zur Erteilung bestimmter Vollmachten an Bedienstete des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 9 § 1 Nr. 3

Regierungsbeschluss vom 13. April 2017 zur administrativen Abwicklung der Zusatzzuschüsse für soziokulturelle Einrichtungen zur Ausführung des Rahmenabkommens 2016-2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.