Sitzung vom 7. Dezember 2017

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Reaffektierungskommission erstellt Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedereinberufung in den Dienst von Personalmitgliedern, die wegen Stellenmangels zur Disposition stehen. Diese Gutachten werden dem Unterrichtsminister übermittelt, der dann die endgültige Entscheidung trifft. Es gibt eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Grundschulwesen sowie eine für das subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Durch vorliegenden Erlass werden Frau Sandra Meessen und Frau Marion Dhur-Pfeiffer als effektives Mitglied bzw. Ersatzmitglied ersetzt durch Frau Nadja Brammertz und Frau Sandra Houben-Meessen für das Grundschulwesen und Frau Nadja Brammertz und Frau Sonja Houscheid für das Sekundar- und Hochschulwesen.

Ferner wird Frau Gaby Fickers als Sekretärin der Kommission durch Frau Kornelia Horster ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 27. Juli 1976 zur Regelung der Zurdispositionstellung wegen Stellenmangels, der Wiedereinberufung in den Dienst und der Gewährung einer Wartegehaltssubvention im subventionierten Unterrichtswesen