Sitzung vom 21. Dezember 2017

Standortmarke Ostbelgien: Genehmigung der Richtlinien zur Gestaltung von Webseiten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung heißt die Richtlinien zur Gestaltung von Webseiten für die Standortmarke Ostbelgien gut.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Grafikrichtlinie „Ostbelgien gestalten“ dient dazu sicherzustellen, dass das visuelle Erscheinungsbild (Corporate Design) die Markenwerte Ostbelgiens widerspiegelt und dass alle Institutionen Ostbelgiens in einer einheitlichen visuellen Sprache sprechen. Damit vermittelt Ostbelgien ein klares und eindeutiges Bild nach innen und nach außen.

Bislang beinhaltete die Grafikrichtlinie lediglich Richtlinien für den Printbereich. Vorliegende Ergänzung enthält die Gestaltungsrichtlinien für Online-Produkte. Der “Styleguide Web“ wurde durch die Firma Demetec ausgearbeitet. Dazu fanden Einzelgespräche mit den Projektleitern und Web-Dienstleistern der Partner in der Vollintegration statt. Der Markenausschuss hat die Gestaltungsrichtlinien für das Internet am 28. November 2017 gutgeheißen.

Kapitel 3 „Responsive Layouts“ wird zur Zeit noch mit den Partnern in der Vollintegration weiter entwickelt und zu einem späteren Zeitpunkt integriert.

Die Richtlinie richtet sich an Gestalter und Kommunikationsverantwortliche innerhalb von Regierung, Ministerium und Institutionen sowie an externe Grafikbüros und Agenturen. Die Grafikrichtlinie gilt für alle Print- und Online-Produkte der Marke Ostbelgien sowie für Medien von eigenständigen Institutionen unter dem Dach der Marke Ostbelgien, sei es voll- oder teilintegriert. Sie gilt ebenso für Einrichtungen öffentlichen Interesses und für Unternehmen, die die Marke Ostbelgien in Kombination mit ihrem eigenen visuellen Auftritt einsetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

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