Sitzung vom 11. Januar 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf des Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 11 des Ausführungserlasses des Museumsdekretes regelt die Verwendung des Logos für anerkannte Museen und verweist auf den Anhang des Erlasses, wo das Logo abgebildet wird. Der vorliegende Erlass ersetzt diesen Anhang, da in Zukunft ein neues Logo verwendet werden soll.

Das Logo für die anerkannten Museum wurde grafisch nach den CI-Richtlinien der Standortmarke Ostbelgien neu konzipiert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Erlassentwurf ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes, Artikel 11 Absatz 2

Erlass der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über dieFörderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes