Sitzung vom 17. Januar 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2018 sowie Erlass zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53, 4700 Eupen für das Jahr 2018

1.  Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2018 und unterzeichnet zwei Exemplare.

Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG einen Zuschuss für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2.  Erläuterungen:

Die SOS-Hilfe VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut.  Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.  Die Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes.

Die Schwerpunkte im Jahresvertrag 2018 sind folgende:

die Erhöhung der Nutznießerbeiträge für die Kategorien B, C und D;

die Anpassung der Fahrtkosten für die vier Kategorien, wobei Kategorie A weniger zahlt als im letzten Jahr;

die SOS-Hilfe stellt dem ÖSHZ Raeren für das Projekt ‚Essen auf Rädern‘ in Ferienzeiten oder bei Engpässen einen Ersatzfahrer zur Verfügung;

3.  Finanzielle Auswirkungen:

Der SOS-Hilfe wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 852.232,00 EUR gewährt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Basis Gesamtzuschuss 2017:

     766.027,00 EUR

     -   5.000,00 EUR   (abzgl. Material Handwerker, wird nicht indexiert)

     - 27.500,00 EUR   (abzgl. Nahbereich Waschbären, wird nicht indexiert)

     733.527,00 EUR

     + 29.171,84 EUR  (Mehrkosten NKS 2017)

     762.698,84 EUR

     +   9.533,74 EUR  (1,25 % Indexierung)

     + 47.499,00 EUR  (BVA-Reform 2018)

     +   5.000,00 EUR  (Material Handwerker)

     + 27.500,00 EUR  (Nahbereich Waschbären)

     852.232,00 EUR

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.

4.  Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 21. Dezember 2017 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe;

 Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der  Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, §2 und Artikel 104;

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2018;

Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.;

Erlass vom  28. September 2017 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen, Artikel 3, zur Abänderung von Artikel 7 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 21. Dezember 2006 und vom 13. November 2014;

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2018.