Sitzung vom 17. Januar 2018

Erlass der Regierung zur Festlegung des Koeffizienten zur Auszahlung der jährlichen pauschalen Zuschüsse 2018 an die Einrichtungen der Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung des Koeffizienten zur Auszahlung der jährlichen pauschalen Zuschüsse 2018 an die Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch vorliegenden Erlass legt die Regierung den Koeffizienten 2018 auf 0,981342477 fest, um die jährlichen pauschalen Zuschüsse 2018 zugunsten der Einrichtungen der Erwachsenenbildung an die verfügbaren Haushaltsmittel anzupassen.

Die Analyse der Ergebnisrechnungen 2016 ergibt, dass bei allen zwölf Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die über ein genehmigtes Gesamtkonzept 2018-2021 verfügen, der jährliche pauschale Zuschuss unter 60 % aller Einnahmen 2016 der jeweiligen Einrichtungen liegt:

Der Höchstbetrag, der zuletzt im Jahr 2017 indexiert wurde, beläuft sich auf 73.793,47 EUR.

Demnach würde die theoretische Festlegungssumme 885.521,64 EUR: (12 x 73.793,47 EUR) ausmachen.

Im Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018 sind jedoch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 869.000 EUR vorgesehen.

Gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung kann die Regierung den Betrag des in Artikel 10 genannten Zuschusses zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel mit einem Koeffizienten multiplizieren.

Die Berechnung zur Ermittlung des Koeffizienten sieht wie folgt aus:

869.000,00 EUR  = 0,981342477

885.521,64 EUR

Die effektiven Einzelpauschalzuschüsse 2018 belaufen sich folglich auf 72.416,66 EUR (73.793,47 EUR x 0,981342477; abgerundet).

Das Total der Pauschalzuschüsse 2018 für die zwölf Einrichtungen der Erwachsenenbil-dung beträgt nach Anwendung des errechneten Koeffizienten 2018 868.999,92 EUR (12 x 72.416,66 EUR).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund des Dekretes vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplanes der DG für das Haushaltsjahr 2018 wird in den VE von OB 30, PR 14, ZW 33.21 der Betrag in Höhe von 869.000,00 EUR vorgesehen. Durch die Anwendung des Koeffizienten entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt 2018.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018