Sitzung vom 2. Februar 2018

Dritte Haushaltsanpassung der DSL 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 93 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die dritte Haushaltsanpassung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben für das Haushaltsjahr 2017.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zur Information zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Die DSL nimmt eine dritte Haushaltsanpassung 2017 vor. Die Ausgabeermächtigungen werden auf unterschiedliche Haushaltsposten umverteilt und ändern sich in Summe nicht. Die Verpflichtungsermächtigungen werden um insgesamt 185.000 EUR erhöht. Ein Detail ist den Übersichtslisten im Anhang zu entnehmen.

Das im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2017 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe 0 Euro bleibt durch die dritte Haushaltsanpassung unverändert, da sich die Höhe der Ausgabeermächtigungen oder der Einnahmen nicht ändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Die durch die Verfahrensanweisung 4.9 zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft definierten Stellungnahmen des Fachbereichs, des Regierungkommissars sowie des finanzdelegierten Regierungskommissars wurden eingeholt. Diese befinden sich ebenfalls in der Anlage.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.