Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Sportdekret vom 19. April 2004, Kapitel IV sieht die Schaffung eines Sportrates für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Die Mitglieder des Sportrates werden für eine Zeitperiode von fünf Jahren ernannt.

Infolge des abgelaufenen Mandats und der damit einhergehenden Neuwahlen bei der Vollversammlung des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 12. Mai 2017 wurden die Mitglieder des Sportrates für den Zeitraum von 2017 bis 2022 neu gewählt. Die neuen Mandatare werden für fünf Jahre ernannt.

Der Erlass zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister besagt im Artikel 3, Punkt 6, dass die Ernennung aller Mitglieder der durch Dekret oder Erlass geschaffenen Einrichtungen Anlass zu einem kollegialen Beschluss geben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung gewährt dem Sportrat jährlich eine Funktionssubvention von 5.000 EUR und den Mitgliedern des Sportrates sowie den berechtigten Personen, die an Sitzungen teilnehmen, Anwesenheits- und Fahrtentschädigungen gemäß den von der Regierung festgelegten Bedingungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion und der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sportdekret vom 19. April 2004, Artikel 36 Absatz 1

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.