Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Finanzierung der Start- und Praktikumsbonusse 2018 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Finanzierung der Start- und Praktikumsbonusse 2018 zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 35 des Dekretes vom 25. April 2016 über Maßnahmen im Beschäftigungsbereich ist das IAWM ab dem 1. Januar 2016 für die Gewährung und die Verwaltung von Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zuständig.

Im Geschäftsführungsvertrag für das IAWM vom 23. Februar 2016 wurde im Kapitel 4 Punkt 4.2 festgehalten, dass die Regierung dem IAWM zur Finanzierung von neuen verbindlichen Aufgaben zusätzliche Mittel zu der Grunddotation gewähren kann.

Über OB 30 PR 22 ZW 41.42 sind Mittel in Höhe von 295.000,00 € im Dekret vom

14. Dezember 2017 zur Festlegung der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.

Diese Zusatzdotation darf ausschließlich für Zuwendungen an Betriebe und Lehrlinge in Form von auszuzahlenden Start- und Praktikumsbonusse verwendet werden.

Die Gewährung dieser Zuwendungen erfolgt gemäß dem Königlichen Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und den Praktikumsbonus, der zuletzt am 10. November 2017 abgeändert wurde.

Die Auszahlung der 295.000,00 € an das IAWM erfolgt in zwölf Teilzahlungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

295.000 € sind im OB 30 PR 22 ZW 41.42 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 11. Januar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekrete vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere Artikel 16 Nummer 16.

Geschäftsführungsvertrag für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 23. Juni 2016.

Königlicher Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und Praktikumsbonus.