Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben zu verwenden sind, im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben zu verwenden sind, im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

Aufgrund von Artikel 1 Absatz 1 Punkt 1.1 des Dekrets des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch die Dekrete vom 27. April 2009 und 5. Mai 2014, übt die Deutschsprachige Gemeinschaft im deutschen Sprachgebiet die Zuständigkeit der Wahl der kommunalen und intrakommunalen Organe aus, einschließlich der Kontrolle der damit verbundenen Wahlausgaben und der Herkunft der dafür verwendeten Gelder.

Durch den Erlass der Regierung zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben zu verwenden sind, im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, wird festgelegt, dass gemäß dem Zusammenarbeitsabkommen vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet die Listen und Kandidaten, die ausschließlich für die Gemeinderatswahlen kandidieren, den Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung der Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben für die Gemeinderatswahlen zu verwenden sind, unterliegen. Hierbei handelt es sich um eine Kontrolle durch den Kontrollausschuss, der durch Artikel 2 des Dekrets vom 7. April 2003 zur Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahl des Rates sowie zur Kontrolle der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt worden ist.

Wenn hingegen eine Person gleichzeitig für die Provinzial- und Gemeinderatswahlen kandidiert, erfolgt die Überprüfung dieses Kandidaten hinsichtlich der Kontrolle der Wahlausgaben ausschließlich durch die Kontrollkommission der Wallonischen Region und erfolgt somit gemäß der wallonischen Fassung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Sektorenräte zu verwenden sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018 liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4131-1, L4131-2 und L4131-4

Zusammenarbeitsabkommen vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 1, 2 und 8