Sitzung vom 1. März 2018

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2018 - 2023 für die Tagesstätte Meyerode, VoG (Meyerode, Jäseberg 4 in 4770 Amel)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Tagesstätte Meyerode, VoG

Meyerode, Jäseberg 4 - 4770 Amel für die Jahre 2018 bis 2023 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 2 der Satzungen der VoG richtet sich die Dienstleistung der Tagesstätte prioritär an erwachsene Personen mit Beeinträchtigung, womit von der Tätigkeit her die Bedingung zur Anerkennung erfüllt ist.

Die Tagestätte Meyerode, VoG beantragte durch Schreiben vom 27. September 2017 beim Finanzminister eine Anerkennung der Spendenabzugsfähigkeit gemäß Artikel 145³³, § 1, Absatz  1, 1°, e,  des Einkommensteuergesetzbuches für den Zeitraum 2018 - 2023.

Die Tagesstätte Meyerode verfolgt als Ziel die Begleitung und Beschäftigung von erwachsenen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Diese Menschen ab 21 Jahre leiden unter einer schweren geistigen, physischen, psychischen oder neurologischen Behinderung.

Im Januar 2017 hat die Tagesstätte 34 Personen, Männer und Frauen zwischen 21 und 67 Jahren betreut.

Das Angebot der Tagesstätte an Unterstützung ist vielfältig:

das kreative Atelier: hier wird gebastelt, Glückwunschkarten hergestellt, gemalt, eine Zeitschrift erstellt, Holzarbeiten durchgeführt, …;

das TS-Lädchen: hier werden die Artikel zum Verkauf angeboten, die im kreativen Atelier hergestellt werden;

die Entspannung: Snoezelen, Sparzieren gehen, Fitness und Zumba gehört auch zum täglichen Programm der Tagesstätte;

das Kochen und alle damit verbundenen Arbeiten macht auch einen Großteil der Tagestätte aus.

Das Ziel der Tagesstätte ist es in ihrer täglichen Arbeit eine an die Kompetenzen und Bedürfnisse jeder Person angepasste Betreuung und Beschäftigung zu finden und so dieser Person eine persönliche Entfaltung zu ermöglichen.

Um dieses Ziel zu erreichen gibt es, zusätzlich zu den oben aufgeführten Aktivitäten, noch eine ‚kleine Gruppe‘, in der 5 Personen mit einer schweren geistigen Behinderung intensiv betreut werden. Diese Personen folgen einem strikten Tagesablauf, der Haus-haltsarbeiten aber auch kleine Arbeiten, wie Schrauben anbringen und Sortierarbeiten umfasst.

Seit 2014 begleitet die Tagesstätte einen Autisten, der nach der TEACCH-Methode betreut wird.

Seit Mai 2015 gibt es die VITA-Gruppe.  Diese Gruppe richtet sich an Menschen, die nach einem Unfall, nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt schwere neurologische Beeinträchtigungen erlitten haben. Die Patienten werden während 2 Tagen in der Woche von einer Ergotherapeutin und einer Pflegehelferin betreut.

Das nächste Projekt ist die Renovierung der Küche, in der täglich für bis zu 50 Personen gekocht wird; die Besucher und das Personal der Tagesstätte aber auch für 10-15 Personen der benachbarten Beschützenden Werkstätte.

Die VoG erhält einen Funktionszuschuss seitens der Dienststelle der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben. Dennoch ist die Tagesstätte Meyerode  auf andere Gelder angewiesen, so auch auf Spenden.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 1. August 2017 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für diese Vereinigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.