Sitzung vom 20. März 2018

Genehmigung der abgeänderten Fassung der Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung, der Durchführung und Begleitung sowie der Kontrolle der Ausgaben im Rahmen der INTERREG V A-Programms der Großregion 2014-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachgen Gemeinschaft genehmigt die vorliegende abgeänderte Fassung der Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung, der Durchführung und Begleitung sowie der Kontrolle der Ausgaben im Rahmen der INTERREG V A-Programms der Großregion 2014-2020.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 19. November 2015 genehmigt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung, der Durchführung und Begleitung sowie der Kontrolle der Ausgaben im Rahmen der INTERREG V A-Programms der Großregion 2014-2020 nebst Anlagen.

Aufgrund des Fortbestands des Arbeitsvertrags der Synergie-Assistentin sowie die Verlängerung der Arbeitsverträge von 3 Projektreferenten sowie des Referenten für Informatik/Webdesign sind die Personalkosten um 314.201 EUR gestiegen.

Die Büro- und Verwaltungskosten, die ursprünglich für das gemeinsame Sekretariat berechnet wurden, wurden gesenkt. Diese werden von nun an mit einer Pauschale von 6% berechnet.

Die Kosten für Mobiliar sind in dieser Kategorie nicht mehr enthalten, da sie in die Kostenkategorie „Ausrüstungskosten“ verschoben wurden.

Die Kosten für Stellenanzeigen, Sitzungen, Schulungen, Fortbildungen, sowie die Verwaltungskosten des EVTZ (externes Lohnbüro, Versicherungen etc.) wurden in die Kategorie „externe Expertise“  verschoben.

Die Verschiebung der Kosten zwischen der verschiedenen Kostenkategorien hat keinen Einfluss auf den Gesamtbetrag des Budgets der gemeinsamen Organe.

Aufgrund der neuen Verteilung des Budgets der gemeinsamen Organe auf die einzelnen Jahre, musste die Höhe der jährlichen Beiträge der einzelnen Programmpartner angepasst werden.

Der Anteil des Budgets, welches die Deutschsprachige Gemeinschaft an dem Budget der gemeinsamen Organe des INTERREG V A-Programms der Großregion trägt, bleibt unverändert und beträgt nach wie vor 78.106 EUR. Dies stellt 2,24% des gesamten Budgets der gemeinsamen Organe dar.

Eine weitere Änderung der Partnerschaftsvereinbarung besteht darin, dass die Programmpartner des INTERREG V A-Programms der Großregion, die dies wünschen, ihre jährlichen Beiträge in zwei Raten zahlen können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates