Sitzung vom 29. März 2018

Aktualisierung der Verfahrensanweisung 4.9 zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die aktualisierte Fassung der Verfahrensanweisung 4.9 zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Wirkung zum 1. Mai 2018.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die neu gefasste Verfahrensanweisung 4.9. ist im intensiven Dialog zwischen dem Direktionsrat und den Einrichtungen öffentlichen Interesses unter Federführung des Fachbereichs Finanzen und Haushalt ausgearbeitet worden. Die Anpassungen beruhen auf gesammelten Erfahrungswerten der letzten beiden Jahre und sollen eine Verbesserung des Workflows bewirken. Zudem haben sich einige Bezeichnungen (DSL) und Zuständigkeiten von Regierungsvertretern geändert, welche in diesem Zuge angepasst werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.