Sitzung vom 29. März 2018

Genehmigung des Abkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Raeren zur Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader-Projektes der Lokalen Arbeitsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“ – Förderperiode 2014-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Abkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft  und Öffentlichen Sozialhilfezentrum Raeren zur Übertragung von Mitteln im Rahmen des Leader Projektes der Lokalen Arbeitsgruppe „Zwischen Weser und Göhl“.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Umsetzung  des Abkommens beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Weser und Göhl“ hat eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die Leader Förderperiode 2014-2020 entwickelt und bei der Regierung der Wallonischen Region eingereicht.

Am 14. Juli 2016 hat die Regierung der Wallonischen Region die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ nach der zweiten Auswahlrunde angenommen und damit seine LES unter einigen Bedingungen genehmigt. Die entsprechenden Anpassungen wurden durchgeführt und vom LAG-Verwaltungsrat am 05.12.2016 gutgeheißen.

Das Projekt soll junge ÖSHZ Kunden (Altersgruppe: 18 bis 30 Jahre), die kurz- bzw. mittelfristig Schwierigkeiten haben, unterstützen die Auflagen einer professionellen Eingliederung zu erfüllen. Schwerpunkte des Projektes sind das Erstellen eines Instrumentenkoffers zur Erfassung der Kompetenzen der Zielgruppe und der Aufbau eines Dienstleistungsnetzwerks. Ziel ist es auch, durch eine engmaschige, kompetenzorientierte Begleitung der Zielgruppe, deren professionelle und soziale Integration zu ermöglichen. Diese Form der Vorschaltmaßnahme soll zudem eine Entlastung der ÖSHZ zur Folge haben.

Die lokale Entwicklungsstrategie enthält unter anderem ein Projekt im Bereich Soziales, das die LAG in enger Zusammenarbeit mit den Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) Eupen, Lontzen und Raeren umsetzen wird, wobei das ÖSHZ Raeren als Referenzzentrum bestimmt wurde.

Das ÖSHZ Raeren wurde durch ein Kooperationsabkommen zwischen den drei ÖSHZ mit der praktischen Durchführung  des Projektes beauftragt und wird ab dem 1. April einen Projektverantwortlichen beschäftigen. Die ÖSHZ Lontzen und Raeren haben bereits ihre Zustimmung zu diesem Projekt gegeben und ihre finanzielle Unterstützung bestätigt. Einen Auszug der Beschlüsse sowie eine Kopie des Entwurfes des Kooperationsabkommen wird in der Anlage mitgereicht. Der Sozialhilferat des ÖSHZs Eupen tagt in der letzten März Woche und wird dann dem Projekt und dem Entwurf des Kooperationsabkommens zustimmen.

Das ÖSHZ Raeren wird stellvertretend für die drei ÖSHZ der direkte Begünstigte der LEADER-Subvention.

Die Regierung gewährt eine Teilfinanzierung über einen Gesamtbetrag in Höhe von 67.631,36 EUR in den Jahren 2018 bis 2020 zugesagt. Dieser Betrag stellt 51,3 % der voraussichtlichen Ausgaben dar. Weitere 38,7 % leistet die Europäische Union, während 10% vom Projektträger, in diesem Fall die drei ÖSHZs, aufzubringen sind.

Die Finanzbelege werden im Ministerium von einer dazu bestimmten Person überprüft. Vor Ort prüft eine andere Person aus dem Ministerium die Belege stichprobenartig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung in Höhe von 67.631,36 EUR (siebenundsechzigtausendsechshunderteinunddreißig Euro und sechsunddreißig Cent) geht zu Lasten der Haushalte 2018, 2019 und 2020, OB 50, Programm 15, Zuweisung 43.00.

Die Beträge werden dem ÖSHZ Raeren in Form eines Zuschusses überwiesen und wie folgt über die drei Haushaltsjahre verteilt:

2018

25.254,99 EUR

2019

21.297,20 EUR

2020

21.079,17 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Genehmigung der Europäische Kommission vom 20. Juli 2015, betreffend die Wallonische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung