Sitzung vom 12. April 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft und übermittelt ihn dem übergeordneten Konzertierungsausschuss zwecks Begutachtung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem vorliegenden Erlassvorentwurf wird beabsichtigt, den Artikel 1 Buchstabe C. des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft abzuändern.

Anlass hierfür ist die Schaffung der neuen Dienststelle für selbstbestimmtes Leben durch das Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben als Nachfolgerin der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung.

Es empfiehlt sich daher, den Artikel 1 Buchstabe C. des Erlasses umzuformulieren, um die neue Dienststelle zu berücksichtigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. März 2018 liegt vor.