Sitzung vom 12. April 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheits-förderung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheitsförderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 2. März 2017 wurden die Mitglieder für die vierte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder beginnt am 6. März 2017 und endet am 7. März 2021.

In der Sitzung vom 26. Februar 2018 hat der Beirat für Gesundheitsförderung gemäß Artikel 8 §3 des Dekretes, Frau Stéphanie Wermeester, Vertreterin der V.o.G. „Patienten Rat & Treff“, zur Vorsitzenden des Beirates für Gesundheitsförderung gewählt.

Des Weiteren wird das bisherige beratende Mitglied des Fachbereiches Gesundheit und Senioren, Frau Valérie Keutgen, durch Herrn Denis Jansen ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine finanziellen Auswirkungen, insofern die Sitzungen weiterhin innerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit stattfinden. Andernfalls müssten die Entschädigungen gemäß der anwendbaren Rechtsgrundlagen gewährt werden.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 28. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 §3.