Sitzung vom 12. April 2018

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der am 20. März 2018 verabschiedeten Geschäftsordnung des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 23 §1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt gibt sich der Beirat eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung, die die folgenden Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirates regelt:

- die Einberufung des Beirates;

- die Erstellung der Tagesordnung und der Ergebnisberichte der Sitzungen des Beirates;

- die Vertraulichkeit der Beratungen;

- die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit, zur Beratung und zur Abstimmung;

- die Einsetzung beratender Arbeitsgruppen und das Hinzuziehen von Sachverständigen;

- das Verfassen von Gutachten;

- das Erstellen der Tätigkeitsberichte.

In seiner konstituierenden Sitzung vom 20. März 2018 hat der Beirat für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt den Vorschlag dieser Geschäftsordnung gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Genehmigung der Geschäftsordnung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4. Gutachten:

Der Vorschlag einer Geschäftsordnung des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vom 20. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 23 §1 des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.