Sitzung vom 8. Mai 2018

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Dorfhaus Eynatten, der Gemeinde Raeren und dem ÖSHZ Raeren für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Dorfhaus Eynatten, der Gemeinde Raeren und dem ÖSHZ Raeren für das Jahr 2018.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG Dorfhaus Eynatten ist auf Grundlage des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten durch Beschluss des Ministers vom 19. Januar 2018 vorläufig als sozialer Treffpunkt unter bestimmten Auflagen für eine Dauer von 2 Jahren anerkannt.

Der soziale Treffpunkt der VoG Dorfhaus Eynatten stärkt und fördert durch Gemein-wesenarbeit und soziale Gruppenarbeit den sozialen Zusammenhalt der in ihrem Wirkungsbereich lebenden Menschen. Der soziale Zusammenhalt ist ein durch Bindung, Solidarität und Beteiligung an Netzwerken entstehendes Zugehörigkeitsgefühl zu einem sozialen Umfeld.

Der Wirkungsbereich des sozialen Treffpunktes ist auf Ebene der Gemeinde Raeren festgelegt.

Der soziale Treffpunkt verfolgt in seiner Arbeit prioritär die in Artikel 5 §1 des Dekrets genannten Ziele sowie die im Konzept des sozialen Treffpunktes genannten Leitziele. Zur Erreichung dieser Ziele bietet der soziale Treffpunkt die folgenden  Mindestangebote an: für ältere Menschen/Senioren; für Menschen unterschiedlichen Alters mit einer Beeinträchtigung; für Menschen mit Migrationshintergrund. 

Im Vertrag zwischen der Regierung, der VoG Dorfhaus Eynatten, der Gemeinde Raeren und dem ÖSHZ Raeren ist der Auftrag an die VoG Dorfhaus Eynatten als sozialer Treffpunkt festgelegt.

Durch Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die Gemeinde Raeren zur Übernahme von 12,5 % der Personalkosten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die VoG Dorfhaus Eynatten erhält einen Zuschuss seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 28.383,00 EUR für 2018. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Personalkosten (87,5%) des/r Koordinator/in (22.383,00 EUR) und den Funktionskosten (6.000,00 EUR).

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. April 2018 liegt vor.

5.   Rechtsgrundlagen

5.1. Dekret vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten, Kapitel 3, Art. 11;
5.2. Erlass der Regierung vom 21. Mai 2015 zur Ausführung des Dekrets vom 5. Mai 2014 zur Anerkennung und Förderung von sozialen Treffpunkten;
5.3. Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Dorfhaus Eynatten, der Gemeinde Raeren und dem ÖSHZ Raeren für das Jahr 2018.