Sitzung vom 20. Juni 2018

Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt in erster und letzter Lesung die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sitzungen 09-2017 vom 28.09.2017, 10-2017 vom 12.10.2017, 11-2017 vom 23.11.2017, 12-2017 vom 07.12.2017, 13 2017 vom 14.12.2017, 01-2018 vom 01.02.2018 und 02-2018 vom 22.02.2018 validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 1873-1957.

Der Minister für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.