Sitzung vom 20. Juni 2018
Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt in erster und letzter Lesung die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sitzungen 09-2017 vom 28.09.2017, 10-2017 vom 12.10.2017, 11-2017 vom 23.11.2017, 12-2017 vom 07.12.2017, 13 2017 vom 14.12.2017, 01-2018 vom 01.02.2018 und 02-2018 vom 22.02.2018 validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 1873-1957.
Der Minister für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten:
Es sind keine Gutachten erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.