Sitzung vom 13. September 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 26. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass der Regierung vom 26. November 2015 wurde Frau Mirela Musovic als eine der vier Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer in den Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

In der Verwaltungsratssitzung vom Arbeitsamt vom 23. Januar 2018 ist mündlich mitgeteilt worden, dass Frau Musovic nicht mehr für die CSC arbeitet und somit auch nicht mehr dem Verwaltungsrat zur Verfügung steht.

Mit dem Schreiben vom 3. April 2018 hat die Beschäftigungsministerin die CSC mit dem Verweis auf Artikel 6 §§3-5 bis des Dekretes vom 17. Januar 2000 angeschrieben.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist schlug die CSC mit dem Schreiben vom 22. Mai 2018 der Regierung zwei Ersatzkandidaten vor, die das vakante Mandat zu Ende führen.

Nach Überprüfung der Akte im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergab sich folgender Sachverhalt:

Die weibliche Kandidatin arbeitet offensichtlich bei einem Träger, der unter den den Anwendungsbereich von Artikel 2, Punkt 12 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler fällt. Dieser Punkt besagt, dass jede vom Arbeitsamt unabhängige juristische oder natürliche Person, die als Haupt- oder Nebentätigkeit unter gleich welcher Bezeichnung für sich oder zugunsten eines Dritten Vermittlungen anbietet beziehungsweise durchführt, als privater Arbeitsvermittler anzusehen ist.

Gemäß dem Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Artikel 6 §5bis) ist die Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrates nicht vereinbar mit einer haupt- oder nebenberuflichen Abhängigkeit von privaten Arbeitsvermittlern.

Mit dem Schreiben vom 31. Juli 2018 hat die Beschäftigungsministerin die CSC gebeten, bis zum 31. August 2018, einen neuen doppelten Kandidatenvorschlag einzureichen.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist schlägt die CSC mit dem Schreiben vom 22. August 2018 der Regierung folgende zwei Ersatzkandidaten vor, die das vakante Mandat zu Ende führen:

  • Frau Stéphanie Brüls
  • Herrn Bernd Despineux

Durch das Programmdekret 2008 (BS 9.9.2008) wurde Artikel 6 § 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeändert, so dass seit dem 19. September 2008 die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der DG nicht mehr als zwei Drittel gleichen Geschlechts sein dürfen.

Durch die aktuelle Geschlechterverteilung werden beide Kandidatenvorschläge der 2/3 Klausel gerecht. Es wird vorgeschlagen, dass Frau Brüls in den Verwaltungsrat bestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.