Sitzung vom 13. September 2018

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2019 - 2024 für die VoG, Wir für Euch, Herbesthaler Straße 1/13 in 4700 Eupen NN: 422 246 542

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Art. 145/33 des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG, Wir für Euch, Herbesthaler Straße 1/13 in 4700 Eupen die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugs-fähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2019 bis 2024.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145/33 des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs- fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG ist der Zweck der Vereinigung, das Leben körperlich behinderter Menschen durch organisierte Aktivitäten zu verbessern und es Rollstuhl-nutzern zu ermöglichen, durch einen Fahrdienst aktiver am sozialen Leben teilzunehmen.

Im Jahre 2017 wurden  115 Fahrten angenommen und insgesamt 5.709 km mit zwei Fahrzeugen zurückgelegt. Diese Fahrten werden ehrenamtlich durch die Fahrer durch-geführt.

Die Anfragen kommen überwiegend aus den nördlichen Gemeinden der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft. Auch behinderte Menschen aus den angrenzenden Gemeinden der Französischen Gemeinschaft richten Anfragen an die VoG Wir für Euch. Zudem unternimmt die VoG Ausfahrten mit Heimbewohnern der Alten- und Pflegeheime aus dem Norden Ostbelgiens.

Im Laufe eines Jahres organisiert die VoG Wir für Euch einige Aktivitäten für behinderte Menschen und Rollstuhlfahren, so z.B. Kaffee- und Kuchennachmittage, eine Frühlingsfahrt, eine Adventsfeier sowie eine Urlaubsreise für Rollstuhlfahrer.

Die Tätigkeit der VoG „Wir für Euch“ fällt in die Kategorie der Dienstleistungen mit denen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, womit von der Tätigkeit her, die Bedingung zur Anerkennung erfüllt ist.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 17.03.2018 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine erneute Anerkennung von 6 Jahren für diese Vereinigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
 

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.