Sitzung vom 28. September 2018

Genehmigung des Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in den belgischen Kinosäle gezeigten Filme sowie dem Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in den belgischen Kinosälen gezeigten Filme

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in den belgischen Kinosäle gezeigten Filme.

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einstufung der in den belgischen Kinosäle gezeigten Filme

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf intergemeinschaftlicher Ebene hat man sich auf eine einheitliche Vorgehensweise bezüglich der Einstufung von in belgischen Kinosälen gezeigten Filmen geeinigt. Es wird ein Klassifikationssystem nach dem Vorbild des niederländischen Systems „Kijkwijzer" eingeführt.

"Kijkwijzer" ist das niederländische System zur Klassifizierung von audiovisuellen Inhalten, das auf der Grundlage eines Online-Fragebogens (Kodierform) arbeitet. Die Einstufung stützt sich auf 6 Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet sein können: Gewalt, Angst, Sex, Diskriminierung, harte Drogen und Missbrauch von weichen Drogen und/oder Alkohol, grobe verbale Sprache.

Das Codierungsformular enthält Fragen zu diesen 6 Kriterien und Fragen zum Inhalt der Produktion.

Kodierer- die bei einem Filmverleiher (oder einem Produzenten) arbeiten – füllen nach einer entsprechenden Ausbildung, das Online-Einkodierungs-Formular aus. Die Eingabe führt automatisch zu folgenden Ergebnissen:

- einer Klassifizierung nach Alter (alle Altersgruppen, 6+, 9+, 12+, 15+18+)

- gegebenenfalls Informationen über die Unangemessenheit von Inhalten für Minderjährige (Gewalt, Angst, Geschlecht, Diskriminierung, harte Drogen und Missbrauch von weichen Drogen und/oder Alkohol, grobe verbale Sprache).

Das Niederländische Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM), ein gemeinnütziger Verein, koordiniert den niederländischen "Kijkwijzer". Eine Lizenz für das Klassifikationssystem "Kijkwijzer" wird bereits von Island, der Türkei und Slowenien verwendet. Die Gemeinschaften und die Hauptstadt-Brüssel wollen dieses System mit einigen Anpassungen am Einkodierungsformular (Hinzufügen eines Alters, Fragen ...) übernehmen.

Die zuständigen belgischen Behörden werden daher auch eine Lizenz "Kijkwijzer" für die Einstufung von Filmen verwenden, die in belgischen Kinos ausgestrahlt werden.

Jede Altersklassifizierung und Inhaltseinstufung ergibt ein bestimmtes Piktogramm. Der Filmverleiher und der Betreiber sind verpflichtet, diese Piktogramme deutlich sichtbar  zu kommunizieren. Ziel ist es, den Dialog zwischen Eltern, den Begleitern und den Minderjährigen zu unterstützen, um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Es ist kein einschränkendes System, das Minderjährigen den Zugang zu Kinos verwehrt.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird unter Kapitel XI, Artikel 15 eine angepasste Ausnahmeregelung vorgesehen, da 95% der veröffentlichten Filme entweder deutsche Filme oder in die deutsche Sprache übersetzte Filme sind. Das deutsche Klassifizierungssystem gilt für deutsche oder in die deutsche Sprache übersetzte Filme, während das Kijkwijzer-Klassifikationssystem für alle Filme gilt, die in einer anderen Sprache als Deutsch produziert oder synchronisiert werden und von einem belgischen Händler vertrieben werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung wird im Kapitel X, Artikel 14 geregelt. Der Beitrag jeder Partei zur Finanzierung der Einstufung der Filme wird anhand von zwei Kriterien festgelegt. Fünfzig Prozent der Gesamtkosten für die Einstufung von Filmen werden nach der Einwohnerzahl und fünfzig Prozent nach der Anzahl Kinosäle festgelegt. Zum Start des Abkommens werden die Beiträge nach den offiziellen, bei Unterzeichnung dieses Abkommens bekannten Zahlen festgelegt. Die künftigen Beiträge werden nach den offiziellen, am Datum des Zahljahres bekannten Zahlen festgelegt.

- auf der Grundlage der Anzahl der Kinos (Zahlen 2015) macht das für die  Deutschsprachige Gemeinschaft 0,63% aus (3 Säle)

- auf der Grundlage der Einwohnerzahl am 1. Januar 2016 macht das für die Deutschsprachige Gemeinschaft 0,68% aus (76.645 Personen).

Man hat sich beim Verteilerschlüssel für die Deutschsprachige Gemeinschaft auf 0,64% der Kosten geeinigt.

Nach Berechnungen der Kollegen aus der Flämischen Gemeinschaft, die dieses Projekt mit dem niederländischen Institut für die Klassifizierung audiovisueller Medien (NICAM) federführend leiten,  werden im ersten Jahr der Einführung des Systems Gesamtkosten von 270.668 € anfallen. In den folgenden Jahren werden diese Kosten mit rund 82.495 € veranschlagt. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird damit voraussichtlich folgende Kostenbeteiligung vorgesehen werden müssen:

Kostenverteilung nach Gemeinschaft/Institution

Behördliche Institution

Verteilerschlüssel

Kostenschätzung

26. Juli 2018

Gesamtkosten

100%

270.668 EUR

Flämische Gemeinschaft

52,77%

142.832 EUR

Französische Gemeinschaft

34,51%

93.408 EUR

Brüssel - Hauptstadt

12,08%

32.697 EUR

Deutschsprachige Gemeinschaft

0,64%

1.732 EUR

 

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft fallen also im ersten Jahr Kosten in Höhe von 1.732 Euro an.

In den Folgejahren würden sich die Gesamtkosten auf 82.495 Euro belaufen.

Kostenverteilung nach Gemeinschaft/Institution

Behördliche Institution

Verteilerschlüssel

Kostenschätzung

26. Juli 2018

Gesamtkosten

100%

82.495 EUR

Flämische Gemeinschaft

52,77%

43.533 EUR

Französische Gemeinschaft

34,51%

28.469 EUR

Brüssel - Hauptstadt

12,08%

9.965 EUR

Deutschsprachige Gemeinschaft

0,64%

528 EUR

 

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft fallen also in den Folgejahren Kosten in Höhe von 528 Euro an.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 130 der Verfassung.

Das Gesetz vom 1. September 1920, das Minderjährigen unter 16 Jahren den Zutritt zu Kinosälen untersagt.

Das Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 5 § 1 V, eingefügt durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014 über die Sechste Staatsreform, und Artikel 92bis § 1, eingefügt durch das Sondergesetz vom 8. August 1980 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993.

Das Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4, abgeändert durch das Gesetz vom 20. März 2007, und Artikel 55bis, eingefügt durch das Gesetz vom 18. Juli 1990 und aufgehoben durch das Gesetz vom 5. Mai 1993.

Das Zusammenarbeitsabkommen vom 27. Dezember 1990 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einrichtung, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der zwischengemeinschaftlichen Filmprüfungsstelle.

Das Zusammenarbeitsabkommen vom 3. Oktober 2001 zur Abänderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 27. Dezember 1990 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission Brüssel-Hauptstadt über die Einrichtung, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der zwischengemeinschaftlichen Filmprüfungsstelle.