Sitzung vom 14. November 2018

Übertragung von Personalmitgliedern der Föderalen Agentur für Kindergeld auf die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen der Umsetzung der sechsten Staatsreform

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gibt ihr Einverständnis zum Entwurf des Königlichen Erlasses zur Übertragung von Personalmitgliedern der Föderalen Agentur für Kindergeld auf die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen der Umsetzung der sechsten Staatsreform.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Umsetzung der sechsten Staatsreform ist die Übertragung von sechs bei der Föderalen Agentur für Kinderzulagen in Eupen beschäftigten Mitarbeitern auf die Deutschsprachige Gemeinschaft vorgesehen. Laut Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 21. März 2018, der die Modalitäten zur Übertragung von Personalmitgliedern der Föderalen Agentur für Kinderzulagen u. a. auf die Deutschsprachige Gemeinschaft regelt, wird die Liste mit den Namen der zu übertragenden Personen durch einen im föderalen Ministerrat beratenen Königlichen Erlass nach Gutachten der betreffenden Regierung des föderierten Teilstaates festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die mit der Übertragung der sechs Personalmitglieder einhergehenden Kosten belaufen sich schätzungsweise auf 256.000 Euro pro Jahr.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 21. März 2018 zur Festlegung der Modalitäten zur Übertragung der Personalmitglieder der Föderalen Agentur für Kinderzulagen auf die Wallonische Region, die Flämische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission