Sitzung vom 14. November 2018

Vollmacht zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Frankreich einerseits und dem Königreich Belgien andererseits zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommens- und Kapitalsteuern sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Abkommens zwischen der Republik Frankreich einerseits und dem Königreich Belgien andererseits zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommens- und Kapitalsteuern sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 18. Oktober 2018 feststellte.

Damit das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich. Das Abkommen soll voraussichtlich am im Rahmen des Staatsbesuchs des französischen Präsidenten am 18. November 2018 unterzeichnet werden. Aus diesem Grund sollte die Vollmacht so schnell wie möglich erstellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §4ter

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis

Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen, Artikel 6