Sitzung vom 29. November 2018

Genehmigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung der gesicherten elektronischen Plattform für Bestellungen von Impfstoffen und Führung eines Impfregisters

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur gemeinsamen Nutzung der gesicherten elektronischen Plattform für Bestellungen von Impfstoffen und Führung eines Impfregisters.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: .

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist verantwortlich für die  Planung, Verwaltung und praktische Umsetzung eines Impfprogramms für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren sowie für schwangere Frauen, spezifisch die Impfung gegen Keuchhusten betreffend.

Das Impfprogramm und der Impfkalender basieren auf den Empfehlungen des belgischen Hohen Gesundheitsrates, der die wissenschaftliche Grundlage zur Auswahl der Schutzimpfungen und ihrer Verabreichung sichert.

Das aktuelle Impfprogramm  soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen von 0-20 Jahren vor Poliomyelitis, Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis B, Infektionen durch das Humane Papillomavirus sowie vor invasiven Erkrankungen durch Haemophilus Influenzae B, Pneumokokken und  Meningokokken vom Typ C absichern. Zudem wird im Rahmen des Programms der Schutz schwangerer Frauen vor Keuchhusten angeboten.

Die Französische Gemeinschaft (ONE) und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt sind unsere Partner im Rahmen eines Zusammen-arbeitsabkommens vom 18. Februar 2015  zum gemeinsamen Ankauf von Impfstoffen. Sie stützen sich bei der Aufstellung ihres Impfprogramms auf denselben Impfkalender und setzen das gleiche Impfprogramm um.

Die Französische Gemeinschaft (ONE) stellt den Impfdienstleistern in der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt (COCOM) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft  zwecks Bestellung der Impfstoffe eine gesicherte, elektronisch zugängliche Plattform genannt E-VAX zu Verfügung.

Neben der Sicherstellung, Nachvollziehbarkeit und Fakturierung der Impfstoffbestellungen leistet die Datenbank auch eine zentrale Registrierung der durchgeführten Impfungen.

Die Französischsprachige Gemeinschaft (ONE) verwaltet mit  E-Vax die eingegangenen  Impfbestellungen und leistet den Ankauf und den Versand der Impfstoffe an die jeweiligen Impfdienstleister. Die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission Brüssels sind somit von der Verwaltung der Impfbestellungen befreit. Sie erhalten lediglich die Rechnungen bezüglich der von den Impfdienstleistern in den jeweiligen Teilstaaten angeforderten Impfstoffe.

Die Nutzung der betreffenden elektronischen Plattform ist für die verschiedenen Parteien kostenlos und freiwillig. Sie gilt nur für die oben genannten Impfungen. 

Jede Gemeinschaft kann allerdings die Liste der Impfstoffe durch den Abschluss eines ergänzenden Zusammenarbeitsabkommens erweitern.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Abschluss des Zusammenarbeitsabkommens hat keine finanzielle Auswirkung für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. November 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 92bis §1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 5 §1 I des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 4 §2 und 55bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.