Sitzung vom 06. Dezember 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - BVA-Antrag der VoG Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland (0991)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland für die Laufzeit vom 15. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018 eine BVA-Vollzeitstelle der Kategorie B.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland hat am 22. November 2018 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. Die beantragte BVA-Vollzeitstelle soll für die Koordination der kulturellen und touristischen Aktivitäten eingestellt werden.

Eine langjährige Mitarbeiterin kann zum Jahresende pensioniert werden und eine andere BVA-Verwaltungsmitarbeiterin fällt voraussichtlich bis Mitte 2019 aus, so dass der Dachverband des Tourismus der Gemeinde Burg Reuland eine BVA-Ersatzkraft einstellen möchte. Diese Ersatzkraft soll aber noch von der zukünftig pensionierten BVA-Kraft angelernt werden.

Es liegt ein positives Gutachten vom 28. November 2018 vom Fachbereich Sport, Medien und Kultur vor.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt die Genehmigung der BVA-Vollzeitstelle vom 15. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018.

Die Befristung auf den 31. Dezember 2018 erklärt sich aus der Tatsache, dass der aktuelle BVA-Erlass zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird. Der Artikel 55 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gewährt den betroffenen Arbeitgebern von BVA die Anzahl genehmigter BVA-Stellen und die Fortzahlung der BVA-Zuschüsse über den 1. Januar 2019 hinaus, falls der Arbeitsantritt vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist.

Die Verlängerung der zum 31. Dezember 2018 bestehenden BVA Stellen ab dem 1. Januar 2019 wird der Regierung im Dezember zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit maximal 560 € belasten. Ab 2019 wird diese Genehmigung die genannte Haushaltszuweisung mit maximal jährlichen 27.401,93 € belasten. Diese wird jedoch Gegenstand der oben erwähnten Verlängerungsakte sein.

4. Gutachten:

Aufgrund von Artikel 29 Nummer 6 des Erlasses vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Finanzinspektors nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert.