Sitzung vom 06. Dezember 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgeber - BVA-Antrag der VoG Les Gîtes d’Etape du CBTJ – Jugendherberge Eupen VoG (0990)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Les Gîtes d’Etape du CBTJ – Jugendherberge Eupen VoG für die Laufzeit vom 15. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018 vier BVA-Vollzeitstellen der Kategorie B.

Die Regierung lehnt den Antrag der VoG Les Gîtes d’Etape du CBTJ – Jugendherberge Eupen VoG auf zwei BVA Vollzeitstellen ab.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 21. November 2018 hat die VoG Jugendherberge Eupen (gîtes d’etape du CBTJ) einen BVA-Antrag eingereicht. Die VoG beantragt 6 BVA-Vollzeitstellen. Bis 2017 einschl. waren diese Stellen über APE bezuschusst. Die Wallonische Region hat aber die Bezuschussung gestoppt, was der Jugendherberge jetzt aufgefallen ist. Sie beantragen für diese sechs ehemals APE bezuschussten Stellen eine Bezuschussung über BVA. Das betroffene Personal hat nach wie vor APE-Arbeitsverträge.

Konkret werden folgende Stellen beantragt:

3 VZÄ Technisches Personal (Küche und Reinigung);
2 VZÄ Projektleiter und Animationsleiter;
1 VZÄ Manager.

In der Vergangenheit hat die Wallonische Region auch für den Containerparkbetreiber AIVE die APE-Stellen, die auf dem Territorium der DG beschäftigt sind, die Zuschüsse gestrichen. Diese Stellen hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls über BVA aufgefangen.

Vier der beantragten sechs Stellen können über BVA bezuschusst werden. Zwei Vollzeitstellen (Manager und ein Animator) können nicht über BVA aufgefangen werden, da sie hochqualifiziert sind und nicht zur BVA-Zielgruppe passen. Es kann einen nahtlosen Übergang APE à BVA angesichts der Problemsituation akzeptiert und gerechtfertigt werden.

Es liegt ein positives Gutachten vom 28. November 2018 vom Fachbereich Sport, Medien und Tourismus vor.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt die Genehmigung der vier BVA-Vollzeitstellen vom 15. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018.

Die Befristung auf den 31. Dezember 2018 erklärt sich aus der Tatsache, dass der aktuelle BVA-Erlass zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird. Der Artikel 55 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gewährt den betroffenen Arbeitgebern von BVA die Anzahl genehmigter BVA-Stellen und die Fortzahlung der BVA-Zuschüsse über den 1. Januar 2019 hinaus, falls der Arbeitsantritt vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist.

Die Verlängerung der zum 31. Dezember 2018 bestehenden BVA Stellen ab dem 1. Januar 2019 wird der Regierung im Dezember zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 lediglich mit maximal 2.535 € belasten. Ab 2019 wird diese Genehmigung die genannte Haushaltszuweisung mit jährlichen 62.000 € belasten. Diese wird jedoch Gegenstand der oben erwähnten Verlängerungsakte sein.

4. Gutachten:

Aufgrund von Artikel 29 Nummer 6 des Erlasses vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Finanzinspektors nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert.