Sitzung vom 13. Dezember 2018

Gemeinde Büllingen – Sporthalle Manderfeld – Erneuerung des Heizkessels - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens der „Gemeinde Büllingen – Sporthalle Manderfeld – Erneuerung des Heizkessels“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung des Heizkessels in der Sporthalle Manderfeld, welcher durch eine Leckage Wasser verliert.

Diese dringend notwendige Maßnahme beinhaltet den Austausch des bestehenden, 37 Jahre alten Heizkessel, welcher durch diesen Wasserverlust einen sehr wahrscheinlichen Ausfall des Heizaggregates mit sich bringt. Zudem birgt der Ausfall der Heizung bei winterlichen Temperaturen die Gefahr schwerwiegende Beschädigungen der Gesamtinfrastruktur der Sporthalle infolge von beispielsweise, geplatzten Leitungen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem und der anstehenden Winterperiode beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung im Dringlichkeitsverfahren vom 22. November 2018 auf 19.998,88 €. Die Genehmigung des Gemeinderats vom 31. Oktober 2018 über das Lastenheft, die Kostenschätzung und dem Vergabevorschlag liegen der Akte bei.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 63.21

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportinfrastrukturen von Gemeinden)

Projektkosten: 19.998,88 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 11.999,33 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung